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1

Montag, 3. Oktober 2011, 20:40

?[Beantwortet]E-Heizung 218?

Hallo Leute,

hallo... Wolfgang??? :rolleyes:

Noch ein paar Fragen zu der elektrischen Zugheizung hätte ich da.
Und zwar:
Wenn beim Kuppeln der Wagen die Heizleitung angeschlossen, oder getrennt wird, reicht es dann aus, den Heizgenerator auszuschalten, oder muss dann der Fahtmotor auch still stehen?

Denn bei E-Lok bedeutet das doch: "Bügel ab!" Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Vielen Dank für jeden hilfreichen Beitrag dazu und viele Grüße
basti

P.S.:
["Wie war das wohl bei 215 030-032 und den 217'ern mit Heizdiesel?", fragt sich basti]

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »210 001-4« (5. Oktober 2011, 08:25)


ospizio

unregistriert

2

Montag, 3. Oktober 2011, 23:34

RE: ?E-Heizung 218?

Hallo,

Früher langte es,wenn der Rangierer fragte,obdie Heizung ausgeschaltet ist.
Als einige Unfälle passierten kam dann die Weisung: Bügel ab zum Heizung kuppeln.
Bei der 218 hiess es dann Hauptdiesel aus.

Bei den 215 mit Heizdiesel musste zusätzlich auch der Heizdiesel ausgemacht werden.

Gruss Wolfgang

3

Dienstag, 4. Oktober 2011, 08:45

RE: ?E-Heizung 218?

Danke, Wolfgang.

Dann lag ich da ja doch nicht ganz so falsch damit.
Weißt Du noch, in welchem Jahr diese Weisung erfolgte?

Viele Grüße und 'ne streßfreie Woche wünscht
basti

ospizio

unregistriert

4

Dienstag, 4. Oktober 2011, 14:21

RE: ?E-Heizung 218?

Hallo,

Also in der Fahrdienstvorschrift von 1973 und 1984 ist es noch wie ich es am Anfang beschrieb.
Bügel ab kam wohl erst in den Jahren mit 199? als die DB sich von der Behörde in eine AG umwandeltete.
Gruss Wolfgang

5

Mittwoch, 5. Oktober 2011, 08:22

Danke Wolfgang,

hier wird man einfach geholfen!!! :)

Dann kann der Diesel ja an bleiben. ;)

In diesem Sinne:
bis bald mal wieder.
Gruß basti

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