Da zur 24er von Märklin die Frage nach dem Schlußsignal aufgeworfen wurde, hier mal noch einer Frage hinten dran, die sicher von dem ein oder anderen Betriebseisenbahner beantwortet werden kann:
Nach Signalordnung ist der ZUGSCHLUSS am LETZTEN Fahrzeug anzubringen. Das ist natürlich logisch. Aber was ist wenn die Lok selbst oder ein Wagen mittendrin auch noch ein Zugschlusignal führt. Mir hat mal jemand gesagt, dass der Zug in diesem Falle zu stellen wäre, weil (zumindest ursprünglich) das Zugschlußsignal auch dazu diente, die VOLLSTÄNDIGKEIT des Zuges beim Verlassen des Blockabschnittes zu überprüfen. Mir scheint das sinnvoll, denn sonst können ja nach einer Zugtrennung noch Wagen auf der Strecke stehen, die für andere Zugfahrten eine Gefahr wären, sofern ausgerechnet der letzte Wagen vor der Zugtrennung ein Zuschlußsignal hätte......
Die mir zugängliche Signalordnung gibt dazu aber keine Auskunft.
Wenn diese Annahme richtig ist, wäre die Verkabelung der meisten Modelltriebfahrzeuge wahrscheinlich falsch (auch in H0 und TT), da meistens beim Zuschalten der Spitzenbeleuchtung automatisch auch der Zugschluß zugeschalten wird. Hübner hat das bei der BR64 auch so gehandhabt. Für eine Lz ist das eine Lösung, bei angehängtem Zug aber eher schlecht.
So, nun sind die Betriebseisenbahner gefragt.....
http://www.wedebruch.de/gesetze/betrieb/eso3.htm#zg2
Signal Zg 2 Schlußsignal - Kennzeichnung des Zugschlusses
Tageszeichen
Am letzten Fahrzeug eine viereckige rot-weiße Tafel
oder
zwei viereckige rot-weiße Tafeln
oder
das Nachtzeichens des Signals.
Nachtzeichen
Am letzten Fahrzeug ein rotes Licht
oder
zwei rote Lichter
oder
zwei rückstrahlende Tafeln des Tageszeichens.
Das Nachtzeichen mit rotem Licht darf blinken.