Hi, das ist sicher ein Spur-1-fremdes Thema, aber es betrifft natürlich fast jeden.
1.
Zu dem Einwand von Jens: n
Natürlich haben sich zahlreiche (nicht alle!) Banken samt relativ geldgieriger Kundschaft (!) verzockt (so wie Uwe das auch schon schreibt). Da haben einzelne Vorstände und Aufsichtsräte nic ht nur kläglich versagt. Ganz klar.
Aber: Damit eine Volkswirtschaft richtig funktionieren kann, braucht sie ein verlässliches Bankensystem. Die staatliche (!) Bankenaufsicht trägt deshalb dazu bei (oder besser: soll dazu beitragen), dass dieses System effizient und stabil ist.
Es gibt im In- und Ausland Bankenaufsichtsbehörden (in der BRD üben das BaFin und die Bundesbank diese Aufsicht nach dem Kreditwesengesetz aus). Die Hauptziele der Bankenaufsicht sind in § 6 KWG zusammengefasst. Sie bestehen darin, Missständen im Kreditwesen entgegenzuwirken, die die Sicherheit der den Instituten anvertrauten Vermögenswerte gefährden, die ordnungsgemäße Durchführung der Bankgeschäfte beeinträchtigen oder erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft nach sich ziehen können. Das KWG gibt Banken Regeln vor, die sie bei der Gründung und beim Betreiben ihrer Geschäfte zu beachten haben. Diese Regeln sind darauf ausgerichtet, Fehlentwicklungen vorzubeugen, die das reibungslose Funktionieren des Bankenapparates stören könnten. Und die Behörden prüfen laufend die Geschäfte, Berichte usw. aller Banken – fragt sich nur wie.....
Diese „Behörden“ haben schlichtweg die Entwicklung zum Crash „verpennt“.
Aber haften tut dort bei den Behörden auch leider niemand für den Schaden durch mangelnde Aufsicht! Unser Rechtssystem hat da m. E. erheblich zu hohe Hürden aufgebaut. Folge: So gut wie niemand ist zu belangen. Das alles sind letztlich politische Fragen, die gelöst werden müssen.
2.
Managervergütungen und Boni sind ein heißes Thema.
Auch hier haben es m. E. Politiker versäumt, vor dem Zuschießen von Milliarden Euro in marode Banken oder Betriebe die geltenden vertraglichen Abmachungen mit den Managern zu prüfen und diese Abmachungen vorher gerichtsfest zu ändern (bzw. darauf zu bestehen, dass die Vertragspartner eine erträgliche Übereinkunft finden).
Die Empörung mancher Politiker ist insofern künstlich, sie selbst hätten es in der Hand gehabt, diese unerträglichen Exzesse von einigen Abzockern (jedenfalls teils) zu verhindern.
Solange aber Rechtsansprüche aus (nicht geänderten!) Verträgen bestehen, haben diese leitenden Mitarbeiter auch bei Gericht gute Aussichten, viel Geld zu kassieren. Das mag bitter sein, aber so ist es.
3.
Nochmals zu den Pauschalverurteilungen:
Ein verschwindend kleiner Teil der Manager hat unanständige Manieren und ist geldgierig – ohne Rücksicht auf Verluste. Das ist aber alles Vereinbarungssache und hängt auch mit unserem Aktienrecht und der (mangehaften) Mitbestimmung von vielen Kleinanlegern (!) zusammen.
Deshalb aber alle Manager über einen Kamm zu scheren, dass ist ungerecht. Man wird ja auch nicht andere Berufsgruppen einfach pauschal beschimpfen.
Beispiel: Man schätzt, dass in Deutschland im Jahr etwa 30.000 Menschen an ärztlichen Kunstfehlern oder z. B. an sog. Krankenhauserregern (vorzeitig und unnötig) sterben. Deshalb aber alle Ärzte als „Quacksalber“ oder Nichtskönner zu verurteilen, das wäre zutiefst ungerecht.
Oder alle Paketpacker oder -auslieferer von Paketdiensten als Rowdys einzustufen, nur weil 10 % der Paketinhalte beschädigt sind, wäre auch nicht gerecht usw.
Grüße!
Al