Hi, Peter, eine heiße Sache ist das, Du musst da etwas aufpassen.
Die EU - WEEE-Richtlinie zielt darauf ab, die Recycling-Quote bei Elektro- und Elektronikgeräten zu steigern, sie ermuntert Produktentwickler, bereits im Entwicklungsprozess auch an das spätere Recycling zu denken. Ein Hauptmotiv ist dabei, Produzenten und Importeure (in der Richtlinie als "Hersteller" bezeichnet) für die Deckung der Kosten für Sammlung, Behandlung und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten haftbar zu machen. Wenn bereits bei der Produktentwicklung an diesen Punkt gedacht wird, besteht die Chance, diese Kosten zu drücken.
Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht werden, sind zu kennzeichnen. Dabei muss der
Hersteller eindeutig zu identifizieren sein und es muss festgestellt werden, dass das Gerät nach diesem Zeitpunkt erstmals in Verkehr gebracht wurde. Die Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht werden, müssen durch die Hersteller mit einem Symbol (eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) gekennzeichnet werden.
Inwieweit Du als
Versender solcher Produkte Hinweise auf der website anbringen musst, weiß ich jetzt nicht konkret. Ich würde die zuständige IHK befragen, die müssten das wissen.
Schau bitte zur allgemeinen Info hier nach:
http://www.industrieetiketten.net/shop.h…ee-elektrog.htm
Grüße!
AL