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bbenning: Ich verstehe sehr wohl die praktische Seite, man ist "heiß", hat gewartet, hat tüchtig Geld ausgegeben und will endlich was ans Laufen bringen. Und da stört es, wenn man allein nur daran denkt, sich mit Stress an eine Mängelrüge heranmachen zu sollen.... Ärgerlich, aber verantwortlich ist der Lieferant für solchen Schlamassel und man sollte ihn nicht auch noch ungeschoren davonkommen lassen, denn er hat durch Nachlässigkeiten einem die Freude versalzen, Zeit gestohlen usw.... .
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Jörg: Das wäre ein gangbarer Weg, aber man denke auch an den unweigerlichen Garantieverlust durch eigene Manipulationen. Mindestens müsste der garantiepflichtige Hersteller/Lieferant den (privaten) Änderungsaufwand
vorher anerkennen und geldlich ausgleichen.
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Uwe Göbel: Ich habe das oben in meinem Beitrag extra nicht soo stark angetippt, aber: Sowas kann wirklich teuer werden. Solche Rechnungssteller haben schnell die Steuerfahndung im Haus, mindestens eine heftige Betriebsprüfung (das geht noch zehn Jahre nach Betriebsaufgabe). Und mit "Vergessen" (ich sprach das schon an) kann sich da niemand herausreden. Da wird dann schnell mal durchs Finanzamt ein etwaiger/vermuteter Schwarzumsatz geschätzt - mit entsprechender Nachversteuerung......Alles schon vorgekommen.
Ja, ja, die Zeiten sind hart......
Grüße!
AL