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Ein gelungenes Modell zu einem Knallerpreis.
Viele Grüße
Peter Hornschu
Hallo,
jetzt kann ich mich wirklich nicht mehr zurückhalten:
Also, ich möchte kurz festhalten.
1. Ich habe einen gültigen Vertrag mit der MBW Spur0 Gmbh über die Lieferung von Güterwägen, der durch die Abgabe einer Auftragsbestätigung wirksam geworden ist.
2. Dieser Vertrag gilt zwischen der GmbH und mir - nicht zwischen irgendeiner Website und mir.
3. Ich erwarte natürlich die Erfüllung des Vertrages durch beide Seiten, d.h. Lieferung der Wägen durch MBW, und Bezahlung durch mich.
4. Der Vertrag bietet durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen Ausstiegsklauseln.
5. MBW hat mich in keinster Weise darüber informiert, dass sich an dieser Situation irgendetwas geändert hätte.
6. Die Ankündigung auf dieser Website, der/die Wagen sind bitte neu zu bestellen sind rechtlich absolut wirkungslos, da dieses Forum nirgends im Vertrag als Kommunikationsmittel erwähnt ist.
Solange MBW sich nicht mit mir direkt in Verbindung setzt, erwarte ich folglich die Lieferung der bestellten Wägen. Es gibt für mich also überhaupt keinen Grund, die Wägen nochmal zu bestellen. Punkt.
Und es ist ja nicht so, dass ich nicht schon mal nachgefragt hätte... (wundert es irgendjemanden, wenn ich sage, ohne Antwort?)
Mit freundlichen Grüßen
Martin
1 Besucher
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