nun die NEM sagt aber nicht alles.
es gab zum Beispiel auf Nebenbahnen Bahnsteige, die von den heute geltenden Vorschriften weit entfernt waren.
So gab es Situationen in der das direkt am Empfangsgebäude und dem Güterschuppen liegende Gleis voll eingesandet war und defakto als Bahnsteig mit genutzt wurde während sich die (nur mehr oder weniger vorhandene) Bahnsteigkante erst vor dem nächsten Gleis befand. Das eingesandete Gleis wurde natürlich nur befahren, um Wagen an die Laderampe zu stellen oder mal eine Lok umzusetzen.
Aber vielleicht gibt es noch eine andere Lösung für einen kleinen Bahnsteig:
In der Altmark gab es auch häufig die Situation, dass sich der Bahnsteig am Zufahrtsgleis zum Bahnhof befand und die Verzweigung in das oder die Ladegleise sich erst dahinter anschloß. Das erfordert zwar mehr Längenentwicklung eines Bahnhofes, schafft aber mehr Bahnsteigbreite.
noch eine ganz andere Lösung gab es in Velgast: Fußweg als Bahnsteig:
http://www.google.de/imgres?q=bahnsteig+…2&tx=112&ty=100
ich hoffe der Link funzt....