Hallo Thorsten,
laut "Betriebsmaschinentechnische Anlagen für Dampflokomotiven", Band 143 aus der Eisenbahn Lehrbücherei der deutschen Bundesbahn, 1.Auflage 1957 sieht der Querschnitt einer Arbeitgrube wie folgt aus:
Gesamttiefe bzw -höhe bis Schienen
oberkante: 1200 mm.
Vom Profil her ist die Grube im Prinzip vierstufig (von unten nach oben):
Grubenboden, Stufe (beidseitig, symetrisch), Schienenunterkante, Hallenboden bzw. Schienenoberkante.
Zitat: Die beiderseitigen seitlichen Vorsprünge in den Arbeitsgruben dienen als Auftritte oder zum Auflegen von Bohlen, um beim Arbeiten im Bedarfsfall bis unmittelbar an den Kessel zu kommen.
Bis zur Höhe von 410 mm (Stufe) ist die Grube 540 mm breit.
Bis zur Schienen
unterkante ist die Grube 1000 mm breit.
Die Höhe zwischen Stufe und Schienen
oberkante beträgt 790 mm, ergibt eine Gesamthöhe von 1200 mm (410 mm+790mm)
Wie bereits erwähnt sind die Schienen im Boden versenkt sodas die Schienenoberkante auf der Höhe des Hallenbodens liegt.
Die Schienen sind "freistehend" d.h. der obere Grubenrand geht nur bis ca. Aussenkante Schienenfuß und nicht bis an das Schienenprofil.
Deshalb ...
Zitat: Die Lücke zwischen Schiene und Fußboden wird durch eine teergetränkte Hartholzbohle von 9cm Breite geschlossen, die den Fußboden beim Absetzen schwerer Lokteile schützt.
Der Boden der Grube ist leicht geneigt und hat auf der tieferen Seite eine Ablaufrinne.
Eine Arbeitsgrube ist demzufolge am Kopf: 9cm + Schienenkopfbreite + 1435 mm + Schienenkopfbreite + 9 cm breit.
Ich hoffe die Beschreibung ist einigermassen verständlich, denn ich kann leider kein Bild einstellen und bin mir auch nicht sicher ob ein Scan copyrighttechnisch gestattet wäre.
Ob nach dieser "Vorschrift" jemals reale Arbeitsgruben gebaut wurden, kann ich aber leider nicht sagen
Wie beschrieben sollten sie aber in jedem DB-Lokschuppen zu bewundern sein.
Gruß
Olaf