Hallo Guido,
solange die Ummauerung der Anlage innerhalb der Grundstücksgrenze steht und nicht auf derselben, braucht man keine Genehmigung. Selbst für eine Überdachung brauche ich keine, denn es handelt sich ja nicht um ein Carport. Zudem ist in der bayerischen Bauordnung nie die Rede von einer Überdachung für eine Modellbahnanlage.
Und falls im Carport Holz lagert, dann ist es offiziell ein Holzstadel - und für den braucht man auch keine Genehmigung.
Folgendes Gebäude kann "Gemehmigungsfrei" errichtet werden (s. Art 57 BayWG):
Freistehende Gebäude ohne Feuerungsanlagen, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung im Sinn der § 35 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, § 201 BauGB dienen, nur eingeschossig und nicht unterkellert sind, höchstens 100 m² [/b]Brutto-Grundfläche und höchstens 140 m² überdachte Fläche haben und nur zur Unterbringung von Sachen oder zum vorübergehenden Schutz von Tieren bestimmt sind.