Posts by Wagner

    Und hier handelt es sich nur um eine einfache Ausfuhr. Jetzt stellt Euch mal vor, wie hoch der bürokratische Aufwand ist, wenn ich eine Ware aus dem nicht-europäischen Ausland zur Reparatur einführe, die nach Reparatur wieder zurück gesendet wird! Alles nur, damit dem Staat bzw. der EU kein Cent entgeht. Da ist es einfacher, Geld auf irgendwelchen Konten in Mikronesien oder anderen Steuerparadiesen zu parken.:irre:

    Gruß

    Peter

    Hallo Helmut,

    da ich seit fast 40 Jahren Zolldeklarant bin, kann ich Dir eine korrekte Antwort geben.

    Die Lokomotive ist mit der damaligen Verzollung in den freien Verkehr der EU übergegangen. Du hast diese Lokomotive 20 Jahre in der EU genutzt. Somit ist sie EU-Ware. Ein zollfreier Rückversand in die Schweiz ist nur innerhalb der ersten 3 Jahre möglich. Dann würde in der Schweiz eine sogenannte "abgabenfreie Rückwarenverzollung" gemacht. Nach mehr als 3 Jahren in der EU ist dies nicht möglich. Es kommt nur ein normaler Verkauf in die Schweiz in Frage. Eine Ausfuhr aus der EU ist abgabenfrei. Es kommen auf Dich nur Kosten zu, wenn der Wert über 1.000,- € liegt, da Du dann eine Ausfuhrverzollung bei Deinem zuständigen Zollamt machen musst. Dafür wirst Du normalerweise einen Dienstleister benötigen. Du kannst die Ausfuhranmeldung zwar auch selbst erstellen, aber da viel mit Codes gearbeitet wird, ist ein Normalbürger mit der regelkonformen Ausstellung normalerweise überfordert. Ist die Ware in die Schweiz versendet, fällt dort Mehrwertsteuer an, die der Empfänger (Einführer) zu zahlen hat. Die Schweiz hat einen Gewichtszoll, so dass für die Lokomotive im Regelfall kein Zoll anfällt.

    Bei weiteren Fragen kannst Du Dich gerne an mich wenden.

    Peter