Hallo Helmut,
da ich seit fast 40 Jahren Zolldeklarant bin, kann ich Dir eine korrekte Antwort geben.
Die Lokomotive ist mit der damaligen Verzollung in den freien Verkehr der EU übergegangen. Du hast diese Lokomotive 20 Jahre in der EU genutzt. Somit ist sie EU-Ware. Ein zollfreier Rückversand in die Schweiz ist nur innerhalb der ersten 3 Jahre möglich. Dann würde in der Schweiz eine sogenannte "abgabenfreie Rückwarenverzollung" gemacht. Nach mehr als 3 Jahren in der EU ist dies nicht möglich. Es kommt nur ein normaler Verkauf in die Schweiz in Frage. Eine Ausfuhr aus der EU ist abgabenfrei. Es kommen auf Dich nur Kosten zu, wenn der Wert über 1.000,- € liegt, da Du dann eine Ausfuhrverzollung bei Deinem zuständigen Zollamt machen musst. Dafür wirst Du normalerweise einen Dienstleister benötigen. Du kannst die Ausfuhranmeldung zwar auch selbst erstellen, aber da viel mit Codes gearbeitet wird, ist ein Normalbürger mit der regelkonformen Ausstellung normalerweise überfordert. Ist die Ware in die Schweiz versendet, fällt dort Mehrwertsteuer an, die der Empfänger (Einführer) zu zahlen hat. Die Schweiz hat einen Gewichtszoll, so dass für die Lokomotive im Regelfall kein Zoll anfällt.
Bei weiteren Fragen kannst Du Dich gerne an mich wenden.
Peter