Den Abholpassus nicht eingehalten, wenn das Schriftlich nachweisbar ist, das alleine wäre schon klar Verkäuferfehler. Bei einem Versand hat die Lok in einwandfreiem Zustand anzukommen., wenn nicht, nur der Verkäufer schliesst einen Versandauftrag mit dem Dienstleister und hat sich dann im Schadensfall an den zu wenden, sind Verpackungsbestimmungen nicht eingehalten hat er schlechte Karten, kann sich aber seinen Schaden nicht beim Empfänger abkassieren.. Meine Empfehlung Rat beim Verbraucherschutz einholen und dem Verkäufer androhen den Rechtsweg zu bestreiten..
eine Reparatur akzeptieren muss man nur bei einem technischen Fehler und zwar sogar 2 x nachbesserung einräumen bevor Totalersatz greift.
Also Werbung für den "Premium Hersteller ist das nicht, denke allein der Beitrag hier wird einige Denkprozesse auslösen.
Vielleicht wäre bei solchen Hochpreismodellen ein spezieller teurer Wertversand angebracht , nicht den "Weitwurf-weltmeistern" die Chance geben den Rekord noch zu verbessern. Ein Alter Postbote hat mir beim Grillen und nach einigen Flaschen Bier anvertraut, das Aufkleber wie Glas oder Fragile sprüche sie gar nicht beeindrucken, der Collie muss so schnell wie möglich gefüllt werden und ab geht die Post, vor allem besonders effektiv geworfen hätten sie Pakete von Beathe Use, führte da ein Paketcrash doch zu allgemeiner Belustigung.
Selber betroffen war ich auch vom Thema, zwar schon lange her, eine BR 50 nach Berlin verschickt und die erlitt Beschädigungen, nach Angeben des Empfängers (Gruß an Mitglied S 36 ) würde eine Reparatur so um die 1500 DM betragen, auf der Post persönlich vorstellig geworden, erhielt ich den Rat nachzuprüfen ob der Schaden auf 1000 DM begrenzt werden könne, dann würde er auf der Stelle mir einen Scheck ausstellen. Auf Beträge darüber würde sich die Unterbeschäftigte Rechtsabteilung gerade zu freuen, müssen die doch für Ihre Existensberechtigung Erfolge aufweisen.
Hoffe es wird alles noch Gut ausgehen für den Kollegen...Horst Schneider