Zollgebühren bei Ein/Ausfuhr von Modellfahrzeugen

  • Werte Spur 1 Kollegen,

    ich ersuche euch um Hilfestellung, bzw. um zweckdienliche Hinweise.

    Ich habe vor 20 Jahren bei Lemaco in der Schweiz hochoffiziell eine Lokomotive erworben, und diese nach Österreich eingeführt. Das Paket ging seinen ordnungsgemäßen Weg durch den Zoll, und ich hatte damals einen nicht unerheblichen Betrag an Zoll/Einfuhr/Spesen ect. zu leisten.

    Nun ist der Fall eingetreten, daß die Lokomotive zurück in die Schweiz verkauft wird. Ist nun wieder Zoll fällig, oder anderweitige Kosten ? Danke im Voraus von fundamentierten Hinweisen von Leuten die sich auskennen.

    LG Helmut

  • Bin kein Zollinspektor, aber bei jeder Neuen Passage über die Grenze der Ware ist wieder Zoll , hier dann in der Schweiz zu zahlen. aber exakte Beurteilung, rufe einfach beim Zoll an...Hierzu einen Hinweis an Deutsche die in CH wertvolleres eingekauft haben und beim Rückweg nur Durchreise über Österreich fahren können dort Zollpflichtig werden, so geschehen vor Jahren als ein Deutsches Ehepaar in CH Skier gekauft hatten. Stand so in einer Zeitung. Aber ein Anruf oder recherche im net kann hier zielführend sein.

    Der Alte Schmuggler, Horst


  • Hallo Helmut

    Also es geht nur um die Mehrwertsteuer von 8.1%, diese wird auf den Warenwert incl, Transportgebühren berechnet

    Der Transporteur verlangt natürlich auch noch eine Gebühr für seine Abwicklung beim Zollamt, auch diese ist Mehrwertsteuer pllichtig

    Zoll gibt es keinen

    Gruss Christian

  • Hallo Helmut,

    was du brauchst ist eine sogenannte „passive Veredelung“. Dabei stellt der Zoll in Österreich fest, dass sich die Ware in der EU bereits im „freien Verkehr“ befunden hat und nur vorübergehend ins Ausland versendet wird. Die „Nämlichkeit“ der Ware muss allerdings sichergestellt werden. Meist in Form eines Zollsiegels auf der Ware. Wenn die Ware dann zurück in die Eu kommt werden nur Einfuhrabgaben auf den Reparaturwert und nicht auf den gesamten Warenwert fällig. Dafür wirst du aber vermutlich einen Profi benötigen.

    Das ist grob umrissen der korrekte Weg.

    Gruß

    Jörg

  • Hallo Helmut,

    sorry, jetzt hatte ich falsch gelesen.

    Da die Lok zurück in die Schweiz verkauft wird, fallen für dich keine Einfuhrabgaben an. Der Einführer in der Schweiz müsste auch um Eingangsabgaben herumkommen wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass sich die Ware bereits in der Schweiz im freien Verkehr befand.

    Gruß

    Jörg

  • Hallo Helmut,

    nachdem dich hier einiges eher in die falsche Richtung bringt:

    Für dich entstehen keine Kosten, ausser dem Versand, allerdings empfehle ich den Käufer darauf hinzuweisen, daß bei ihm Kosten entstehen.

    Der m.E. korrekte Link dazu:

    Einfuhr in die Schweiz

    Wichtig ist auch, eine korrekte Erklärung (gebrauchte Modelleisenbahn) auf den Versandpapieren abzugeben. Die Post hat dazu entsprechende Formulare offline oder online. Für dich ist das zwar auf den ersten Blick unerheblich, kann aber dem Empfänger gewaltige Probleme bereiten, wenn er z.B. einen Warenwert nachweisen muß. Häufig kommen Leute auf die Idee, das Teil als Geschenk zu deklarieren - Unsinn. Bis 100 CHF wäre es so oder so frei, ausser bei gewerblichen Handel, danach ist es ein Zollvergehen. Und bei der Deklaration den Warenwert UND die korrekten Versandkosten angeben. Auch auf diese + Kosten des Importeuers ist die MwSt. zu entrichten. Wenn du z.B. per Ebay verkauft hast, legst du eine Kopie des Vorgangs bei. Bei undokumentierten Kauf ist eine ggfs. auch handschriftliche Rechnung von Vorteil für den Empfänger.

    Eine anderweitig angesprochene Passive Veredelung (PV IM/EX), also die temporäre Ausfuhr der Ware kommt in diesem Fall nicht in Frage, da die Fristen dafür längst abgelaufen sind:

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    Artikel 242 VO (EU) 2015/2446

    Passive Veredelung IM/EX (Artikel 211 Absatz 1 des Zollkodex)

    (1) In der Bewilligung für die passive Veredelung IM/EX wird die Frist festgelegt, innerhalb derer die Unionswaren, die durch Ersatzwaren ersetzt werden, in die passive Veredelung zu überführen sind. Diese Frist darf sechs Monate nicht überschreiten.

    Auf Antrag des Bewilligungsinhabers kann die Frist noch nach ihrem Ablauf verlängert werden, vorausgesetzt die Gesamtfrist beträgt nicht mehr als ein Jahr.

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    >>> Dieser setzt sich aus dem VK, Zoll- und Versandgebühren.

    + MwSt.

    Wenn ich weiter helfen kann, gerne ... sagt Opa Thomas.

  • Hallo Helmut,

    es handelt sich, meiner Meinung nach, um einen Privatverkauf von Östereich in die Schweiz. Vergessen Sie Verweisungen nach "Passive Veredlung". Hat nichts damit zu tun.

    Hier: https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/i…rsendungen.html gibt es Informationen hinsichtlich Post- und Kurierdiensten. Und ja, der Kaufer zahlt die Gebühren (Tares): 0,00%, Mehrwertsteuer: 8.1%, und Verzollungskosten. Der Tarifnummer ist: 9503 0000.

    Mit freundlichen Grüssen,

    Ies wind.

  • Hallo Helmut,

    da ich seit fast 40 Jahren Zolldeklarant bin, kann ich Dir eine korrekte Antwort geben.

    Die Lokomotive ist mit der damaligen Verzollung in den freien Verkehr der EU übergegangen. Du hast diese Lokomotive 20 Jahre in der EU genutzt. Somit ist sie EU-Ware. Ein zollfreier Rückversand in die Schweiz ist nur innerhalb der ersten 3 Jahre möglich. Dann würde in der Schweiz eine sogenannte "abgabenfreie Rückwarenverzollung" gemacht. Nach mehr als 3 Jahren in der EU ist dies nicht möglich. Es kommt nur ein normaler Verkauf in die Schweiz in Frage. Eine Ausfuhr aus der EU ist abgabenfrei. Es kommen auf Dich nur Kosten zu, wenn der Wert über 1.000,- € liegt, da Du dann eine Ausfuhrverzollung bei Deinem zuständigen Zollamt machen musst. Dafür wirst Du normalerweise einen Dienstleister benötigen. Du kannst die Ausfuhranmeldung zwar auch selbst erstellen, aber da viel mit Codes gearbeitet wird, ist ein Normalbürger mit der regelkonformen Ausstellung normalerweise überfordert. Ist die Ware in die Schweiz versendet, fällt dort Mehrwertsteuer an, die der Empfänger (Einführer) zu zahlen hat. Die Schweiz hat einen Gewichtszoll, so dass für die Lokomotive im Regelfall kein Zoll anfällt.

    Bei weiteren Fragen kannst Du Dich gerne an mich wenden.

    Peter

  • Was für ein Bürokratiewahnsinn. Ehrlich gesagt würde ich mich mit dem Käufer irgendwo auf einem Waldparkplatz an der grünen Grenze treffen, Lok gegen Bargeld tauschen und wieder Heim fahren. Sicher nicht legal, aber falls die Lemaco-Loks keine eindeutigen und nachverfolgbaren Produktionsnummern haben, kaum zu beweisen.

    Gruß aus Seevetal
    Axel

  • Ja die Bürokratie (hier Zoll) ernährt sich selbst. Vor 25 jahren hatte ich mal die Gelegenheit auf der Nürnberger Messe am letzten Tag eine Lokomotive aus der Ausstellungsvitrine günstig zu erwerben (Ist Sicher bereits verjährt, mein Zollvergehen !) Cash in de Täsch und die Schweizer E-lok ohne karton mitgenommen.. Der Karton wurde gebracht für die Rückführung und der karton wurde mir dann offiziel von CH mit der Post zugesand. Natürlich bekam ich eine Order das ich mich auf dem zuständigen Zollamt zwecks Abholung melden soll..Musste den karton öffnen und als die Schirmmützenträger die leere Kiste sahen, da gerieten die in Panik, Durchleuchtet, geschüttelt und vom Hund beschnüffelt, ins Styropor Mark gestochen verzweifelt versuchten sie der Kiste das Geheimnis zu entlocken, auf meine Erklärung das mir ein Hobbyfreund diesen karton geschenkt hat , weil er keinen Inhalt mehr dafür besitzt...was könnte so ein Leerer Karton Wert sein ?, ob ich dann mit 15 DM Verzollung einverstanden wäre, dann ist die Kuh vom Eis. so machten wirs. War jetzt nur etwas Unterhaltung am Rande des Themas...Horst

  • Off topic

    Natürlich bekam ich eine Order das ich mich auf dem zuständigen Zollamt zwecks Abholung melden soll..Musste den karton öffnen und als die Schirmmützenträger die leere Kiste sahen, da gerieten die in Panik, Durchleuchtet, geschüttelt und vom Hund beschnüffelt, ins Styropor Mark gestochen verzweifelt versuchten sie der Kiste das Geheimnis zu entlocken, auf meine Erklärung das mir ein Hobbyfreund diesen karton geschenkt hat , weil er keinen Inhalt mehr dafür besitzt...was könnte so ein Leerer Karton Wert sein ?, ob ich dann mit 15 DM Verzollung einverstanden wäre, dann ist die Kuh vom Eis. so machten wirs.

    So unterschiedlich können Erfahrungen sein. 2015 hatte ich einen H0-Waggon in der Schweiz online gekauft, welcher dann vom Verkäufer nach DE wurde. Vom Zoll erhielt ich dann auch eine Aufforderung in der Dienststelle wegen Abholung zu erscheinen. Der dortige Zollmitarbeiter hat mich zum Inhalt befragt und ich teilte ihm mit, dass ich einen gebrauchten Waggon gekauft hätte. Er sagte mir dann, wenn der Wert unter 25 Euro liegt fallen keine Gebühren an. Musste keinen Kaufnachweis vorlegen und das Paket wurde auch nicht geöffnet, sondern mir ausgehändigt.

    Gruß Denis

  • Und hier handelt es sich nur um eine einfache Ausfuhr. Jetzt stellt Euch mal vor, wie hoch der bürokratische Aufwand ist, wenn ich eine Ware aus dem nicht-europäischen Ausland zur Reparatur einführe, die nach Reparatur wieder zurück gesendet wird! Alles nur, damit dem Staat bzw. der EU kein Cent entgeht. Da ist es einfacher, Geld auf irgendwelchen Konten in Mikronesien oder anderen Steuerparadiesen zu parken.:irre:

    Gruß

    Peter

  • Sorry Leute

    Es ist wie es ist, warum muss das Thema hier so breit getreten werden.

    Es ändert sich überhaupt nichts an den Tatsachen

    Gruss Christian

    Hallo Christian,

    genau das war und ist doch die Frage, wie man etwas korrekt in die Schweiz schicken kann.
    Selber mach ich das überhaupt nicht, bei einem Verkauf schließe ich eine Schweizer Adresse grundsätzlich aus.

    Grüße aus Lichtenstein (Württemberg)
    Michael

  • Werte Spur 1 Kollegen,

    vorerst einmal herzlichen Dank für die zahlreichen Wortmeldungen, Tipps und Links, und die Zeit die sich einige für die Antwort genommen haben.

    Der gutgemeinte Ratschlag, mich im www umzuschauen ist zwar auch mir klar gewesen, ich wollte aber genau hier, produktspezifisch eure Meinungen hören. Und an der Menge der Beiträge und der unterschiedlichen Sichtweisen ist mir einiges klargeworden, und das wiehern des Amtsschimmels war deutlich zu hören. Auch ist es mir lieber über persönliche Erfahrungen zu lesen, als mich in trockenen Gesetzestexten zu vertiefen, deren tiefgründige Bedeutungen für den Normalbürger nicht immer erschließbar sind. Auch haben sich ja einige zu Wort gemeldet, die das verständlich erklärt haben, und offensichtlich fundamentiertes Wissen haben.

    Ich weiß nun ganz sicher, wie die Lokomotive wieder in die Schweiz kommt, werde das aber hier nicht kundtun.

    Abschließend möchte ich betonen, wie sehr ich dieses Forum schätze ( ausgenommen diese manchmal ausufernden Beflegelungen ), ich würde nirgendwo diese umfangreichen Informationen erhalten. Ich bin froh, daß es dieses Forum gibt.

    LG Helmut