• Moin !

    ich habe mal eine Frage an unserer schweizer Modellbahnfreunde.

    Wenn Ihr Euch Modellbahnmaterial - ganz offiziell per Post - in die Schweiz schicken lasst , müsst Ihr da ebenfalls - also wie "WIR" - Mehrwertsteuer und/oder Zollgebühren entrichten ? Und wenn ja wie wird DAS berechnet bzw. eingezogen ?

    Übernimmt das ggf. gleich die Post ? Oder bekommt man da einen Bescheid vom Zollamt oder Finanzamt ?

    Wie hoch wären denn die "GEBÜHREN" überhaupt ?

    Danke Roland

  • Hallo Roland,

    wenn du mit der Post sendet,

    wird bis zu einem Betrag von 100 CHF keine Gebühren oder Mehrwertsteuer erhoben

    darüber

    Verzollungsgebühren
    Überblick über Zollabgaben und Gebühren für Pakete aus dem Ausland.
    www.post.ch

    Gruss Christian

    noch etwas: viele lassen es sich an die Grenze liefern und importieren es dann selber in CH

    weniger Versnadgebühren und auch kein Papieraufwand

  • Hallo Roland,

    ich habe eine Lieferadresse in Konstanz. Da geht alles hin und ich hole es dort ab. Kostet eine Kleinigkeit, kommt aber billiger als der teure Versand von Deutschland in die Schweiz. Bei kleinen Beträgen ist die Rückerstattung der deutschen MWSt ohnehin mit zuviel Aufwand verbunden.

    Und bis CHF 150 ist der Import frei von der CH MWSt.

    Gruss

    Wintimbl

  • Hallo Roland

    Bin auch in der CH - einiges wurde ja schon geschrieben. Also Privater etwas in die Schweiz senden ist relativ aufwändig. Der Absender muss den Wert in die CH verzollen. (Papierkram) Wenn kommerzielle Händler/Produzenten in die CH senden, können sie die Deutsche MWSt abziehen und verzollen es selber oder lassen es durch eine Zollagentur abwickeln die dann die Verzollung und Belastung der CH MWSt vornimmt und dem Warenempfänger die Rechnung dafür zustellt!

    Versand in die CH von Privat an Privat macht i.d.R keinen Sinn. So wie hier geschrieben - eine Paketstation in Grenznähe D/CH, dort abholen und als Privat ggf. selber verzollen.


    Gruss SBB-CFF

  • Vielen Dank für die Infos !

    Das der Empfänger eine Zahlung leisten muß ist mir jetzt schon mal bestätigt worden ..und ja im Großen und Ganzen hab ich mir das ALLES auch so gedacht.

    Mir geht es aber im Speziellen darum , wie diese "Gebühren" erhoben oder eingetrieben werden...also ob der Empfänger die Abgaben bei Anlieferung einer Sendung direkt beim POSTBOTEN oder später per AUFFORDERUNG des Finanzamtes (?) begleichen muß.

    Zum Grund meiner Frage -(hier als Kurzfassung) :

    ich habe vor längerer Zeit einige HO-Modelle in die Schweiz (an einen gewerblichen Händler) verkauft und per Post verschickt.

    Ich kann per DHL- Sendungsverfolgung auch belegen , daß das Paket durch den Zoll gegangen ist und auch daß das Paket zugestellt wurde.

    Und DAS leugnet der Empfänger einfach.

    Ich suche nun nach einer weiteren Möglichkeit zu beweisen das Ihm die Sendung erreicht hat.

    Ein Fremder hätte ja wohl kaum diese Gebühren oder Steuern dem Postbeamten übergeben.

    Außerdem fordert er diese Gebühren - die ja nun scheinbar tatsächlich angefallen sind - komischerweise nicht von mir ein .

    Das läuft jetzt schon seit vielen Monaten vor Gericht .... und weis nicht wie das demnächst ausgeht.


    Grüße Roland

  • Hallo Roland,

    Das Paket geht zur Zollverwaltung und der Empfänger wird benachrichtigt,Die anfallenden Gebühren müssen bei Abholung bezahlt werden.

    Wenn Du die Sache selbst über die Grenze bringst,solltest Du diese beim Grenzübertritt anmelden,Die Schweiz ist da streng,obwohl ich seit 1989 noch nie am Schweizer Zoll angehalten wurde.

    Gruss Wolfgang

  • Hallo Roland,

    Wo ist Dein Problem?

    Ich hoffe,dass der Händler Dich schon vor Aufgabe der Sachen bezahlt hat,oder??

    Zitat von Roland:

    Außerdem fordert er diese Gebühren - die ja nun scheinbar tatsächlich angefallen sind - komischerweise nicht von mir ein .

    Ist das so richtig,dann betrifft es Dich ja nicht?

    Ansonsten hast Du ja den Sendestatus :Zugestellt

    Gruss Wolfgang

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