• Hallo Thorsten ,

    ja das ist wegen der EU Regel , wenn du über 2000.- Euro kommst muss du EBay deine Steuernummer zu senden und EBay macht dann eine Meldung nach Leipzig zum Finanzamt, dass du mehr als 30 Auktionen oder 2000 Euro in EBay gemacht hast .

    Gruß von Thomas aus den Taunusbergen

    Fahre in Regelspur , 1e , 1f und betriebe RC Fahrzeugmodelle in 1:32 / MEC Idstein

  • Hallo Thorsten ,

    ja das ist wegen der EU Regel , wenn du über 2000.- Euro kommst muss du EBay deine Steuernummer zu senden und EBay macht dann eine Meldung nach Leipzig zum Finanzamt, dass du mehr als 30 Auktionen oder 2000 Euro in EBay gemacht hast .

    Gruß von Thomas aus den Taunusbergen

    Moin Thomas,

    aber ich habe ja noch keinen Verkauf (auch inkl. Porto) über 2000€ durchgeführt und die Anzahl auch nicht erreicht.


    Gruß

    Thorsten

  • Guten Morgen,

    Ich habe vor 6 Wochen mal bei meinem Steuerberater interessehalber nachgefragt, aber bis heute keine Antwort bekommen.

    Beim Finanzamt habe ich auch schon nachgefragt, aber die haben mich an meinen Steuerberater zurückverwiesen.

    Für mich ist das alles irgendwie nicht konsequent, da EBay ans Finanzamt meldet und alle anderen offensichtlich nicht.

    Komisch auch, wie Hadeo schreibt, daß das in anderen EU- Ländern anders sein kann.

    Daß wohl nur der Gewinn versteuert werden könnte, würde ich zwar verstehen, aber wie verhält es sich, wenn ich einen Gegenstand abgeschrieben habe und ihn dann über Restwert verkaufen würde? Wobei ich meine Modellbahn ja wohl kaum abschreiben muß.

    Was passiert, wenn eine Modellbahn, aber natürlich auch andere Gegenstände, vererbt worden sind und die Erben damit gegenüber dem ursprünglichen Kaufpreis Gewinn machen? Ich benötige darauf im Moment noch keine Antworten, zumal ich derzeit und in den letzten Jahren nichts zu verkaufen habe/ hatte.

    Geschrieben wird dazu in Zukunft mit Sicherheit noch sehr viel, siehe Post von Thorsten, da die Einzelfälle sehr vielfältig bzw. different sein werden!


    Viele Grüße von


    Klaus

    Schöne Grüße von

    Klaus

  • Hallo,

    kurz zusammengefasst:
    Es gibt das Plattformen Steuertransparentgesetz (Folge einer EU-Richtlinie), das zur Meldung von Transaktionen auf Online-Plattformen verpflichtet.
    Und:
    „Von der Meldung freigestellt sind Verkäufer/innen nur, wenn es sie – unter Inanspruchnahme derselben Plattform – pro Jahr weniger als 30 Veräußerungsgeschäfte mit insgesamt weniger als 2.000 Euro Verkaufserlös getätigt haben.“
    Der Fiskus möchte halt verhindern, dass auf Online-Plattformen gehandelt wird, ohne dabei fällige Steuern zu bezahlen.
    Wann man zum Gewerbetreibenden wird, was es für Steuer-Freigrenzen gibt (z.B. auch für „Privatverkäufe“) usw., kann man reichlich im Netz finden.
    Österreich hat möglicherweise die betreffende EU-Richtlinie anders als in der BRD oder gar nicht umgesetzt.
    Panik? Nur, wer was zu verbergen hat.

    Grüße, Hermann Schnetzler

  • Oh je, Oh je....wollte doch nur in einem Amüsanten Seitenhieb auf die Regulierungswütigen EU Beamten hinweisen.

    Das war aber schon zu Thatchers Zeiten Unsinn, die hat nämlich auch immer behauptet das Brüssel das wäre. Dabei ist das immer die Umsetzung in nationales Recht wo vor allen Dingen die Deutschen es kräftig übertreiben, ich kann Dir ein Lied mit vielen Strophen darüber vorsingen, das betrifft nämlich vor allen Dingen meine "Hauptbranche".

    Die EU gibt einen Rahmen vor den das jeweilige Mitgliedsland macht das mehr oder weniger pragmatisch (wie unsere Nachbarn in den Niederlanden) oder interpretiert da etlichs hinzu (wie Deutschland).

    Und nebenbei: Die "Regulierungswütigen" haben dafür gesorgt, dass Dein Handy in Dänemark wie auch auf Malta oder in Bulgarien problemlos funktioniert, ich hatte nämlich in den 90ern noch C-Netz Telefon und durfte den Hörer wenns in die Niederlande ging (von uns 10 km) abbauen... weil dort verboten, da hatte jedes Land eigene Mobilfunknetze und Betrieb von anderen Geräten war streng verboten.
    Wie kompliziert damals Versand in ein anderes Mitgliedsland war kann ich Dir auch noch erzählen, habe damals an Schreibmaschine jedes Jahr hunderte Ausfuhrerklärungen, Proforma-Rechnungen, T-Dokumente usw. getippt. Oft genug zum Zoll und zur IHK gefahren um Stempel abzuholen...

    Alles weg, komisch?

    Weiterhin sind die meisten Verbraucherschutzgesetze auf EU-Initiative entstanden.

    Nur weil die nationalen bzw. Länderregierungen gerne Mist bauen heisst es nicht das Brüssel "schuld" ist.

    Peter

  • Hallo, ich weiß, dass der Ein oder Andere dieses Thema nicht mehr hören kann. Aber ich habe heute beim durchsehen meiner Kontoauszüge entdeckt, dass mir ebay eine Gebühr meines Erlöses berechnet hat. Sind die wieder zurückgerudert?

    Gruss aus dem nebligen Karlsruhe.

    Schönen 1.Advent

    Timo

  • Ein Privatverkauf war schon immer steuerpflichtig, wenn der Gewinn 600 Euro pro Jahr überstieg. Bei Eheleuten mal zwei = 1200 Euro. Das hat mit Ebay & Co. nix zu tun. Die Frage ist eher: Wer hat denn jemals einen privat erwirtschafteten Gewinn bei seiner Steuererklärung angegeben?! :)

    Nur, um das noch mal klarzustellen. GEWINNE (nicht Umsätze) aus Privatverkäufen müssen nur dann versteuert werden, wenn sie pro Jahr über 600,- € (bei Paaren über 1.200,- €) liegen UND die verkauften Waren vor nicht mehr als einem Jahr vor dem Verkauf gekauft wurden.

    Verkauft man also privat eine Ware nach Ablauf eines Jahres nach ihrem Kauf, dann spielt der Gewinn keine Rolle und muss auch nicht versteuert werden. Auch beim Erben ist übrigens das Kaufdatum der durch den Erblasser erworbenen Sache maßgeblich und nicht das Datum des Eigentumsübergangs an den Erben.

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