Hallo Vt 98,
Versuch es mal wegen der Birnen bei Pollin oder Conrad-Elektronikversand.
Zur Ersatzteilvorhaltung für ein Modell,das 2006ausgelaufen ist hätte ich da noch einen guten Thread aus einem anderen Forum:
Hallo,wie lange ist ein Hersteller gesetzlich verpflichtet
Ersatzteile für ein Ausgelaufenes Produkt vorzuhalten? Gibt es
da klare Regelungen?
Der Hersteller ist zunächst zu nichts verpflichtet, da mit diesem idR. überhaupt kein Vertragsverhältnis besteht. Ansprechpartner wäre daher der Verkäufer. Eine Verpflichtung zur Lieferung oder Bereitstellung von Ersatzteilen bei Kaufverträgen ist im deutschem Recht nicht ausdrücklich geregelt. Ungeachtet dessen wird grundsätzlich von einem Anspruch auf Ersatzteilbelieferung ausgegangen.
Falls einzelvertraglich nichts entsprechendes vereinbart wurde, richtet sich die Frage, wie lange eine Verfügbarkeit gewährleistet werden muss, je nach Einzelfall, nach den allgemeinen Grundsätzen von Treu und Glauben (§§ 242, 157 BGB). Bei hochwertigen und langlebigen Gütern entspricht es der Anschauung, dass der Verkäufer während der durchschnittlichen Lebensdauer der Kaufsache die erforderlichen Ersatzteile bereitzuhalten und gegen angemessenes Entgelt zu liefern hat. In der einschlägigen Literatur werden Zeiträume von 5 bis 10 Jahren erwähnt. 10 Jahre dürften allerdings nur im Fall von langlebigen Investitionsgütern (z.B. Industriemaschinen, Fahrzeuge) greifen. Entsprechende Rechtsprechung ist mir nicht bekannt. Falls jemand Urteile hierzu kennt, immer her damit.
Ich hatte mal einen guten Schwingschleifer von der Firma Mafell/Oberndorf aN
Wirklich eine gute Maschine,schwer aus Alu und top verarbeitet.
Nach 10 Jahren brauchte ich eine neue Schleifplatte.
Gabs nicht mehr,da die Firma 5 Jahre nach Produktionsende alle Ersatzteile im Container entsorgt um Gewährleistungsansprüche und Lagerkosten zu sparen.
So gab es halt einen neuen.
Gruss Wolfgang