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21

Mittwoch, 8. Juni 2011, 14:20

RE: Grenzzeichen-hier zum gezeigten Beisp.

Hallo Zusammen,

Grenzzeichen dienen ja der Kontrolle der Profilfreiheit von Gleisen, speziell beim Rangieren. In Gleisen mit Regelzugbetrieb sind die Signale maßgebend und nur der Zugschluss muss ggf. kontrolliert werden, wenn mal ein überlanger Zug im Gleis steht.

Dies wird immer von örtlichen Betriebseisenbahnern bzw. den Lokführern der abstellenden Züge gemacht. Da diese ja Ortskenntnis besitzen, wissen die schon, wie weit ein Gleis besetzt werden darf und überwachen es mit Hilfe der Grenzzeichen.

Zum Beispiel von Michael:

Bei Rangiergleisen könnte durchaus auch über das eine Grenzzeichen hinaus - ggf. sogar über beide hinaus ein Gleis besetzt sein. Dann sind eben das/die anderen Gleise nicht von dieser Seite befahrbar.

Beste Grüße aus Jena von Holger
Beste Grüße Holger Danz

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22

Mittwoch, 8. Juni 2011, 20:01

RE: Grenzzeichen-hier zum gezeigten Beisp.

Hallo "Grenzzeichenhinterfrager" ;-),

zunächst mal: Grenzzeichen gelten nur für Rangierfahrten, Zugfahrten werden durch Signale, Schutzweichen oder Entgleisungsschuhe (Gs) gesichert und sie gelten auch nur für die Abstandsverhältnisse der beiden Gleise, zwischen denen sie stehen.
Bei unsrer Weichenanordnung hier entscheidet der Rangierleiter, wie weit das mittlere Gleis genutzt wird - der Grenzzeichenabstand bietet ja immerhin eine Wagenlänge mehr Platz. Die mögliche Blockade des oberen Gleises ist u. U. kein Problem, wenn das mittlere zuerst geräumt wird.

Gruß aus Reutlingen
Michael

oooh, hatte gar nicht gesehen daß Holger schon die Frage beantwortet hatte
Gruß aus Lichtenstein (Württ.)
Michael

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Michael Staiger« (8. Juni 2011, 20:20)


23

Mittwoch, 8. Juni 2011, 21:40

Hallo Michael Staiger,

Vielen Dank für die gute Auskunft. Hab`s begriffen, mit dem Unterschied
zwischen Signal (wohl egal ob Haupt -oder Sperrsignal ), und GZ.

---------------------------

Noch was am Rande: ich weiß, daß Sie die Siezerei nicht mögen, und deshalb
dann in "Anführungsstrichlein" antworten. Ist absolut ok so !!! ;)

Nur bitte ich auch um Verständnis dafür, daß trotz unseres gemeinsamen
HOBBY`S ich die Du-Form nicht so mag. Wenn man sich dann kennenge-
lernt hat, warum dann nicht.

Will hier ausdrücklich KEINE Diskussion zu diesem Du/Sie Thema anstoßen,


bin mit mfg, der Einsbahner

geri

Gerald

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24

Donnerstag, 9. Juni 2011, 08:38

Ja, auch von mir einen lieben Dank für die Erläuterungen.

Ich fasse das mal mit meinem niederrheinischen Intellekt zusammen:
Das GZ dient mehr der Orientierung, als dass es etwas vorschreibt. Bis zum GZ braucht sich der Rangierer keinen Kopp zu machen, dahinter ist Hirnschmalz gefragt. Überlappen sich GZ´s in Weichenstrassen (wie in unserem Beispiel), sollte das Personal lieber 2x nachdenken und sich nicht auf das Liegen der Weichenstrasse verlassen.
So korrekt? ;)
Liebe Grüsse,
gerald ehrlich

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25

Donnerstag, 9. Juni 2011, 10:09

Hallo Geri,

ganz genau so ist es. Im allgemeinen ist aber beim Rangieren immer Vorsicht angesagt, da hier ja im Gegensatz zur Zugfahrt auf Sicht gefahren wird. Daher auch die Geschwindigkeitsbeschränkungen:

Rangierabteilung mit Wagen maximal 20km/h
Einzeln fahrende Triebfahrzeuge maximal 40km/h

So war es jedenfalls in meiner aktieven Dienstzeit vor fast 20 Jahren. Keine Ahnung ob sich daran jetzt was geändert hat. Besonders in wenige befahrenen Gleisen ist jeder Lokführer gut beraten, wenn er langsam fährt, damit das Fuhrwek nicht beim Bremsen ins Gleiten kommt. Speziell bei feuchter Witterung ist dann Verschmutzung auf den Schienen manchmal wie Schmierseife.

Beste Grüße Holger Danz
Beste Grüße Holger Danz

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