Als Nichtbetroffener mal nur so am Rande
Ich habe immer so eine einfache Vorstellung von rechtlichen Zusammenh?ngen.
Wenn ich bei einem Kauf Bonuspunkte bekomme, dann ist das doch eine vertraglich vereinbarte und geschuldete Gegenleistung des Verk?ufers, wenn er sie nicht schon beim Verkauf entsprechend befristet hat, oder nicht ?
Dann kann doch nicht einer seine solche rechtlich zugesicherte Gegenleistung einseitig f?r nichtig erkl?ren, oder doch ?
Steuerlich m??ten doch auch die den K?ufern zustehenden Bonuspunkte in der Bilanz des Unternehmens gewinnmindernd als Verbindlichkeit ausgewiesen sein.
Ich dachte in meiner Sorglosigkeit immer, bei einer ?bernahme einer Gesellschaft werden auch Schulden verbindlich mit ?bernommen?
Will man "schuldenfrei" verkaufen, mu? man seine Schulden eben abl?sen.
Sollte es tats?chlich m?glich sein, seine Verbindlichkeiten einseitig f?r nichtig zu erkl?ren, bitte ich um n?here Hinweise.
Ich h?tte da Verwendung f?r solche Tipps....
Gru?
Hans