Hallo Hartmut,
die Laternenhalter stehen ja über die Seitenwände der Güterwagen, die üblicherweise schmäler sind als Personenwagen, hinaus so daß die Zugschlußscheiben bzw. Laternen auch am zum Zug stehenden Ende von hinten zu sehen sind.
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http://tbn2.google.com/images?q=tbn:QzCa…en/zg3-tz-a.jpg>
Bedingung ist allerdings daß, wie vorgeschrieben, zwei Zugschlüsse angebracht sind.
Der vereinfachte Zugschluß (runde, rote Scheibe) musste jedoch grundsätzlich am hinteren, rechten Puffer angehängt sein - Puffer waren ja immer beidseits an den Wagen ;-)
Wichtig:
in den 60-70er Jahren bekam jeder Wagen beidseits Laternenhalter, die nicht mehr über den Wagen hinausragen, auch genügte da dann nur noch einer weil die Signalordnung nicht mehr unbedingt 2 Zugschlußscheiben bzw. -laternen verlangte.
Der Zugschluß dient den an der Strecke befindlichen Fahrdienstleitern zur Kontrolle, ob der Zug komplett den Blockabschnitt verlassen hat. Da genügt es, wenn der Schluß erkennbar am letzten Wagen ist - ob vorne oder hinten ist dabei relativ egal.
Gruß aus Reutlingen
Michael