Hallo Herr Ruppel,
sicherlich ist es nicht Ihre Intension, schwellenkarle1 zu illegalen Handlungen aufzufordern. Dazu aber folgendes (Spitzklickermodus an): Durch den Kauf des Bastelbogens erwirbt der Käufer das Recht, diesen im eigentlichem Sinne zu verwenden, nämlich ein Kartonmodell zu bauen. Kopiert er es, verhält er sich im Sinne des Urheberschutzgesetzes illegal. (Spitzklickermodus aus)
Die Konstruktion dieses Wasserturms stammt von einem Kollegen und es freut mich auch, dass jemand an diesem gelungenen Modell gefallen findet. Warum sollte der Käufer auf dieses Modell verzichten, nur weil der Massstab nicht passt und er Möglichkeiten hat, dieses "Manko" zu beheben? Niemand der mir bekannten Konstrukteure hat etwas dagegen, sich das gekaufte Modell seinen Erfordernisse anzupasssen und für diesen, persönlichen Zweck zu kopieren. Da wird kaum jemand mit der Urheberschutzkeule drohen, obwohl wir uns hier schon in einer Grauzone befinden. Der Fairnis halber sollte er dann aber das Original vernichten, oder weil das schwerfällt, wenigstens nicht weitergeben oder gar weiterveräussern.
Gibt aber er aber die gemachten Kopien an andere weiter und lässt er sich gar den Aufwand erstatten, macht er sich auf jeden Fall im Sinne des Urheberschutzgesetzes strafbar – wenn er erwischt wird.
Das Geschäft mit den Bastelbogen ist ein Nischengeschäft und nur mit Herzblut und Selbstausbeutung zu betreiben. Man kann dieses auch nur tun, wenn es einen Mix mit anderen, profitableren Jobs gibt. Jede gemachte Kopie ist ein Sargnagel für die, die ihren Unterhalt verdienen in dieser Sparte und nährt bei den Profis die Auffassung, das Feld den vielen Amateuren, grundgesichert durch Verbeamtung, Pension oder gutverdienende Gattin, zu überlassen, die ihre Werke im Netz zum kostenlosen Download anbieten.
Gruss aus Esslingen