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1

Montag, 5. Mai 2008, 12:44

WEEE Nummer nach Elektrogesetz

Hallo Spur 1 Kollegen,

ich havbe mal eine allgemeine Frage an Euch: Ich habe letzte Woche eine email erhalten, wonach ich als Geschäft zum Verkauf von Modellbahnlokomotiven eine WEEE Nummer nach dem Elektrogesetz haben muss. Dies bezieht sich auf meine Importe aus den USA!
Im Rahmen der Gleichbehandlung aller Händler soll ich mir eine solche Nummer holen, was sehr teuer ist, oder ich bekomme eine Anzeige/oder Abmahnung.

Wer kann mir zu solchen Dingen etwas sagen, gerne auch mal Händler Kollegen, denn ich muss nach meinen Recherchen meine Impoort Loks von meiner Homepage verbannen, dies würde ja aber auch viele andere treffen.

Für Antworten wie gesagt auch von Händler Kollegn wäre ich dankbar, vielleicht kann man sich ja auch zusammenschliessen und so eine Nummer beantragen.

Danke im voraus.

Gruß

Peter Ohl
Peter´s Lokschuppen

Magister

unregistriert

2

Montag, 5. Mai 2008, 12:56

Abmahnung WEEE

Hi, Peter, eine heiße Sache ist das, Du musst da etwas aufpassen.
Die EU - WEEE-Richtlinie zielt darauf ab, die Recycling-Quote bei Elektro- und Elektronikgeräten zu steigern, sie ermuntert Produktentwickler, bereits im Entwicklungsprozess auch an das spätere Recycling zu denken. Ein Hauptmotiv ist dabei, Produzenten und Importeure (in der Richtlinie als "Hersteller" bezeichnet) für die Deckung der Kosten für Sammlung, Behandlung und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten haftbar zu machen. Wenn bereits bei der Produktentwicklung an diesen Punkt gedacht wird, besteht die Chance, diese Kosten zu drücken.

Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht werden, sind zu kennzeichnen. Dabei muss der Hersteller eindeutig zu identifizieren sein und es muss festgestellt werden, dass das Gerät nach diesem Zeitpunkt erstmals in Verkehr gebracht wurde. Die Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht werden, müssen durch die Hersteller mit einem Symbol (eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) gekennzeichnet werden.

Inwieweit Du als Versender solcher Produkte Hinweise auf der website anbringen musst, weiß ich jetzt nicht konkret. Ich würde die zuständige IHK befragen, die müssten das wissen.

Schau bitte zur allgemeinen Info hier nach:
http://www.industrieetiketten.net/shop.h…ee-elektrog.htm
Grüße!
AL

3

Montag, 5. Mai 2008, 18:51

RE: Abmahnung WEEE

Hallo AL,

danke für die rasche Antwort! Habe heute mit verschieden Leuten auch Importeure gesprochen, da weis leider niemand etwas genaues, und jeder hält erst einmal den Ball flach. Ich mach es jetzt erst auch mal so, und warte ab was auch die anderen machen. Ich habe das Gesetz gelesen, blickt ja keiner durch! Da es ein Gesetz ist, muss bei einer Zuwiderhandlung erst mal ein Schreiben der Behörde erfolgen, und eine Androhung von Bußgeld stattfinden.

Da ich gegen jeden Verwaltungsakt das Recht des Einspruchs habe, lassen wir die Sache erst einmal an uns rankommen. Bin mal gespannt was die anderen so machen. Ich habe gehört das sich auch mehrere Händler zusammenschliessen können für eine Registrierung, dann kommt die Sache billiger.

Denn wie will denn ein kleiner Online Shop, alle Händler hier verklagen und abmahnen lassen?, ich habe die Nummer jedenfalls noch bei niemand gesehen, und es gibt weitaus größere Händler als mich, die
Importware aus den USA verkaufen.

Bis bald, schönen Abend noch!

Gruß

Peter

Magister

unregistriert

4

Montag, 5. Mai 2008, 19:35

Abmahnung

Hi,
wir können und dürfen hier die konkrete Rechtslage für den genannten Einzelfall nicht abhandeln, denn das verbietet das deutsche Rechtsberatungsgesetz. Das darf (verkürzt dargestellt) letztlich nur ein im Einzelfall beauftragter Anwalt.
Dennoch muss ganz allgemein das - ich nenne es mal salopp - "Abmahnungs-Unwesen" angesprochen werden.
Bei Verstößen gegen Gesetze ist zunächst eine evtl. behördliche Reaktion mit Bußgeldbescheiden usw. die eine Sache. Das ist sog. öffentliches Recht mit den entsprechenden Rechtsmitteln wie Widerspruch und Klage.
Aber: Daneben (oft viel schneller als Behörden) gibt es gerade im gewerblichen Bereich - und hier speziell im Internetbereich - die Möglichkeit, jemanden privatrechtlich abzumahmen.
Das kann ein Wettbewerber sein, der selbst oder durch einen Anwalt oder einen Verbraucherverband sog. Wettbewerbverstöße eines Konkurrenten moniert und auf Unterlassung hinwirken will. Dies geschieht durch "Abmahnung".

Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen.

Und für diese Abmahnung (teils gleich mit Klageandrohung) werden u. U. bereits Rechtsanwaltshonorarforderungen fällig.

Für viele grobe Verstöße, aber auch für Kleinigkeiten, z. B. auch für Urheberrechtsverstöße (wenn jemand etwa ohne Genehmigung ein fremdes Fotos in ein Forum einstellt), sind heute kostenpflichtige Abmahnungen an der Tagesordnung. Meist sind diese auch legitim und gerichtsfest. Das Problem sind für kleine Gewerbetreibenede oder Privatleute die meist eingesetzten hohen Streitwerte (oft ab 50.000 Euro aufwärts), denn danach bemessen sich Anwalts- und Gerichtskosten.

Hier eine Checkliste;
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-checkliste.htm
Grüße!
Al

Magister

unregistriert

5

Montag, 5. Mai 2008, 19:55

Infos

Liebe Einser-Kollegen,
ich bin jetzt gerade durch 2 PN gebeten worden, den Komplex noch zu erläutern. Scheint für einige unter uns doch ein wichtiges Thema zu sein.

Um hier aber aus dem Einser-Forum kein juristisches Seminar zu machen, mein Hinweis auf folgende Info-Quelle:

http://www.abmahnwelle.de/zustaende/wesen/index.html

Grüße!
Al