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Bei Spur1 zahle ich nichts an, aber egal ist mir das noch lange nicht. Es werden ja auch die zu erwartenden Termine angegeben. Und ich muss ja zu dem Termin mal eben u. U. einige tausend Euro bereit stellen.
Wohl dem, der das von seinem Monatsgehalt mal eben übrig hat.
Wenn dann der Termin verschoben wird, kann ich dann mein zurück gelegtes Geld anders einsetzen? Plötzlich legt der Modellbahnverkäufer die Rechnung vor. Muss ich sofort bezahlen?
Ich habe (noch) keine Erfahrung damit, habe aber mittlerweile 2 Lokomotiven in Bestellung. Ich mache Klimmzüge, um das Geld bereit zu stellen.
Sollte sich jetzt so ein Termin um Monate hinaus zögern, fände ich das nicht prickelnd. Und wenn das dann Jahre dauert, verliere ich irgendwann die Lust. Oder plötzlich benötige ich dringend das Geld für lebenswichtige Sachen - was dann?
Ich frage mich, wenn so ein Termin viele Jahre überschritten wird, kann ich dann irgendwann vom Kauf zurück treten?
Ist nur die fragende Meinung eines unerfahrenen Erstbestellers.
Ohne es genau zu wissen, denke ich mal, dass hier
einerseits die unterschriebenen AGB wirksam sind, aber
andererseits auch eine - mir nicht bekannte - rechtliche allg. Regelung, nach der eine Vorbestellung nach "Ablauf" einer
Frist nicht mehr bindend ist, gilt ?
...
Und genau darum meine Frage welche Rechte/Pflichten hätte ein Besteller/Stornierer.
Oder noch einfacher —>. Wie lange ist der Vorbesteller an so einen Vertrag gebunden und auf welcher Grundlage könnte er der Vertrag kündigen.
… die Beantwortung dieser Frage wäre eine Rechtsberatung, die m. W. nur ein Jurist/Anwalt machen dürfte.
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