Hallo zusammen,
nun ich weiß ja nicht, wer auf die glorreiche Idee kommt, den Ansetzwagen als Bühnenverlängerung "mißbrauchen" zu wollen,
oder wer andersherum so argumentiert, eine Nichtnutzung des Ansetzwagens zur Bühnenverlängerung als Ausschlußkriterium für dessen Umsetzung heranzieht!
Der Ansetzwagen dient ausschließlich dazu, nach einer 180°-Drehung der Bühne eine Abfahrt über das Zufahrtsgleis zu ermöglichen (wenn keine zweite Abfahrt auf der gegenüberliegenden Seite möglich ist).
Das soll natürlich nicht heißen, dass bei einer intelligenten Anordnung von Zufahrtsgleisen und Schuppengleisen die Möglichket besteht, die Segmantscheibengrube komplett zu überfahren, oder ein längeres Fahrzeug um ein oder zwei Abgänge versetzt in ein benachbartes Schuppengleis schwenken zu können (entsprechend lange Schuppengleise einmal vorausgesetzt!!!).
Aber so etwas ist keinesfalls die "Kernkompetenz" eines Ansetzwagens!
Und wer sich vorbildorientiert mit dem Thema beschäftigt und dieses auch so umsetzen möchte, wird einem solchen eine "Bühnenverlängerung" auch nicht abverlangen.
Deshalb: stimme ich für eine "artgerechte Haltung" und modellmäßige Wiederbelebung des Ansetzwagens.
Mit besten Grüßen vom basti