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1

Freitag, 27. April 2018, 08:17

Frage zu minimalen Gleisabstand bei Fiddle Yard

Guten Morgen,

ich plane einen Fiddle Yard für Ganzzüge mit zwei parallelen Zufahrten, so daß man mit dem Versatz um eine Gleisbreite aus vier eng nebeneinander abgestellten Zügen auswählen kann.
Ich kenne das NEM 102 Lichtraumprofil für Spur 1 (130 mm Breite) und die Empfehlung der NEM 112 (125 mm auf freier Strecke), aber wenn ich bei meinen Fahrzeugen messe, komme ich auf wesentlich geringere mögliche Abstände zwischen den Gleisen (110 mm Zugbreite müssten reichen).
Ich habe jetzt auch noch die PH01-V1 (Planungshilfe für Bahnsteige und Laderampen) gefunden, da werden 55 mm von Gleismitte bis zur Laderampe empfohlen - das wären 110 mm...

Kurven brauchen nicht berücksichtigt werden, in dem Bereich ist alles schnurgerade.

Frage in die Runde: habt ihr Betriebserfahrungen mit minimierten Gleisabständen unterhalb der NEM Empfehlungen?

Danke und Gruß
Matthias
https://mat-spur1.jimdofree.com/

Wonach du sehnlich ausgeschaut - es wurde dir beschieden
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Wilhelm Busch

Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »mat-spur1« (27. April 2018, 08:43)


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2

Freitag, 27. April 2018, 08:55

Moin, Matthias,

wenn Du bei den Wagengruppen weder kuppeln musst oder mal einen Wagen vom Gleis nehmen oder draufstellen willst, kannst Du den Abstand zwischen den Wagengruppen auf Fingerbreite oder etwas darüber reduzieren. Wenn Du den Bahnhof aber auch zum Aufstellen von Zügen nutzen willst und eventuell auch mit Schraubenkupplungen fährst, würde ich den Abstand nicht reduzieren.

Gruß

Der Michel

3

Freitag, 27. April 2018, 08:57

Hallo Michel,

es geht nur um das Abstellen von Ganzzügen. Und für Schraubenkupplungen fehlt mir leider der Platz...
Mit 110 mm kann man die Fahrzeuge noch gut greifen, da der Korpus in der Regel eher bei 95mm liegt - nur Trittbretter, Zugscheibenhalter, Zylinder usw. ragen deutlich heraus.

Danke und Gruß
Matthias
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Wilhelm Busch

4

Freitag, 27. April 2018, 11:36

Hallo Matthias,

die NEM 102 bezieht sich auf die Umgrenzung des lichten Raumes, in dem keine "festen" Gegenstände hineinragen dürfen. Die festen Gegenstände hast Du sicherlich nicht (... und Deine Finger sind keine festen Gegenstände :D ).

NEM 301 gibt die Norm für die Begrenzung der Fahrzeuge (110mm) vor, das ist die maximale Breite eines Fahrzeugs. Da ist m.E. aber noch viel Spielraum drin. Bei der BR 44 beträgt lt. Zeichnung die max. Breite (an den Windabweisern) 97mm. Ob sich alle Hersteller jedoch mit allen Teilen eines Fahrzeugs an die 110mm halten weiß ich nicht. Ich denke hierbei an Trittstufen und Aufstiegsleitern. Auch hatten teilweise Hersteller früher andere Maße als 1:32.

Ich denke, dass Du mit 110 mm auskommen kannst/könntest, WENN Du deine Finger zwischen zwei benachbarten Fahrzeugen hineinbekommst. Du willst ja nicht kuppeln o.ä., aber ein Fahrzeug kann kann ja auch mal im Fiddle-Yard entgleisen.

Gruß, Bernd

PS Auf meinem kleinen Diorama werde ich das Lichtraumprofil an einer Stelle unterschreiten müssen. Ich werde jedoch dafür sorgen, dass dort nichts hineinragen wird (bin ja schließlich mein eigener Bundesbahndirektor, Bundesbahnaufsichtsamt etc. und kann sowas anordnen oder genehmigen :D )

5

Freitag, 27. April 2018, 13:48

Hallo Bernd,
danke für die Rückmeldung. Dann passt das Bild ja. Also mache ich 110 - das passt schon.
Danke und Gruß
Matthias
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Wilhelm Busch

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