Hallo Matthias,
die NEM 102 bezieht sich auf die Umgrenzung des lichten Raumes, in dem keine "festen" Gegenstände hineinragen dürfen. Die festen Gegenstände hast Du sicherlich nicht (... und Deine Finger sind keine festen Gegenstände
).
NEM 301 gibt die Norm für die Begrenzung der Fahrzeuge (110mm) vor, das ist die maximale Breite eines Fahrzeugs. Da ist m.E. aber noch viel Spielraum drin. Bei der BR 44 beträgt lt. Zeichnung die max. Breite (an den Windabweisern) 97mm. Ob sich alle Hersteller jedoch mit
allen Teilen eines Fahrzeugs an die 110mm halten weiß ich nicht. Ich denke hierbei an Trittstufen und Aufstiegsleitern. Auch hatten teilweise Hersteller früher andere Maße als 1:32.
Ich denke, dass Du mit 110 mm auskommen kannst/könntest, WENN Du deine Finger zwischen zwei benachbarten Fahrzeugen hineinbekommst. Du willst ja nicht kuppeln o.ä., aber ein Fahrzeug kann kann ja auch mal im Fiddle-Yard entgleisen.
Gruß, Bernd
PS Auf meinem kleinen Diorama werde ich das Lichtraumprofil an einer Stelle unterschreiten müssen. Ich werde jedoch dafür sorgen, dass dort nichts hineinragen wird (bin ja schließlich mein eigener Bundesbahndirektor, Bundesbahnaufsichtsamt etc. und kann sowas anordnen oder genehmigen
)