Hallo zusammen,
um den "Spitzdachwagen-Beitrag" mit der "Europ-Wagen-Verwendung" nicht themenfremd zu überfrachten, möchte ich die dortige Europ-Wagen-Diskussion etwas ergänzen und die Systematik in Kurzform skizzieren.
UIC-fähige Güterwagen konnten länderübergreifend eingesetzt werden, allerdings musste für die Verweildauer im "Ausland" von den Bahnen, bei denen so ein Wagen im Einsatz war, er lief in der Regel im "Lastlauf" dort hin, Fremd-Wagenmiete bezahlt werden. Daher war jede Bahn bemüht, diese Wagen, ob mit oder ohne Rückfracht, schnellst möglich wieder der Heimatverwaltung zuzuführen. Das war teuer und führte, wenn man gerade keine passende Ladung hatte, zu einem unwirtschaftlichen Leerwagen-Rücklauf-Tourismus. Dabei entstand die Idee des Europ-Wagenpools. Die am Pool beteiligten Bahnen stellten eine gewisse Anzahl der meist verwendeten Wagentypen in den Pool ein. Diese Wagen konnten dann innerhalb der Bahnen des Europ-Pools wie eigene Wagen mietfrei verwendet werden. Erst wenn der Länder-Saldo negativ war, eine Bahn also mehr Europ-Wagen in ihrem Binnennetz im Umlauf bzw. in Verwendung hatte, als sie selbst in den Pool eingebracht hat, wurde eine Europ-Wagen-Miete fällig. Diese war geringer als die "Fremdwagen-Miete". An den Grenzgüterabfertigungen wurden Wagenübergangslisten (mit Wagennummern usw.) für alle Eingangs- und Ausgangsgüterzüge geführt. Diese Wagenübergangslisten wurden täglich an eine zentrale europäische Wagenabrechnungsstelle eingesandt. Auf diese Weise konnten sowohl die Fremd- als auch Europ-Wagen, und natürlich die DB-Wagen, die nicht im Europ-Pool waren, die ins Ausland liefen, miettechnisch erfasst werden. Soweit in aller Kürze.
Schöne Grüße