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Diese Frage stelle ich mir gar nicht. Ich bin zufrieden, dass ich mein Problem ohne Loktausch und anderer Transporte lösen konnte.Zitat
bekommtst Du die 90.- wieder wenn Du das ÜK-Führerhaus zurück gibst?
Hallo Führerhaustauscher,Lok drehen und Führerhaus mit dem losen Holzboden vorsichtig nach hinten wegziehen. Dann die Führerhaus LED aus der Halterung lösen (LED ist ziemlich fest mit Heissklebstoff festgemacht und bei mir gebrochen, dann kann man gleich die Anschlusskabel durchtrennen).
Die Kabel der LED des neuen Führerhauses anlöten und die Lötstellen isolieren.
Kabel in der Feuerbüchse vorsichtig versorgen und gleichzeitig das Füherhaus von hinten wieder aufschieben, nach dem halben Weg, den Fussboden wieder einlegen und das Führerhaus bis zur endgültigen Position weiter schieben.
Dem ist gemäss einschlägiger Rechtssprechung nicht ganz so.Zitat
Unter Kulanz verstehe ich als kostenlosen Tausch
Zitat
Die Kulanz ist kein Rechtsbegriff, weil sie nicht zu den gesetzlichen Vertragspflichten gehört.
Zitat
So ergibt sich beispielsweise aus dem Kaufvertrag, dass der Verkäufer einer Sache verpflichtet ist, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Der Käufer wiederum ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Gemäss Homepage von Km-1 ist ganz Klar "Änderungen vorbehalten", somit ist Km-1 nicht mehr zwingend in der Pflicht und ein Rechtsanspurch durchzusetzen wäre schwierig.Zitat
Wünscht nun mindestens einer der Vertragspartner vom anderen außerhalb dieser Vertragspflichten eine besondere Leistungshandlung, kann er dies nur auf dem Kulanzwege erreichen.
Falls hier mal wieder ein ÜK Führerhaus über ist, möchte ich hier schon einmal Interesse anmelden. Gruß
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