Hallo,
das Gleissperrsignal zeigt, vereinfacht gesagt, an, ob der nachfolgende Fahrweg frei und gesichert ist.
Das ist aber nicht automatisch eine Zustimmung des fürs Rangieren Verantwortlichen, dass nun auch losrangiert werden darf - letzterer muss bei Vorhandensein eines Wartezeichens seine Zustimmung extra geben - entweder mündlich, durch Zeichen oder eben die Freigabelichter.
Eine Analogie wäre beim Ausfahrsignal:
auch wenn das Ausfahrsignal auf "Fahrt" steht, darf ein Personenzug nach einem Halt erst dann vom Bahnsteig abfahren, wenn der Zugführer zugestimmt hat - sprich, wenn der "Schaffner gepfiffen" hat.