Ich verstehe ja, dass sich mancher mit Rechtsfragen und -antworten schwer tut. Mein Lieblingsthema ist das auch nicht. - Aber es gibt eine klare Antwort. Warum es bei Frank Elze Schwierigkeiten gibt/gab, kann an schlechter Beratung liegen oder hat andere Gründe.
Im Zusammenhang mit dem Bau von Jaegers modernen Güterwagen etc. pp (
http://www.moderne-spur1.de/), woran ich vielfach beteiligt bin, wurde gründlich recherchiert. Kurz gesagt: Ein Urheberecht auf den Namen (vom Markennamen sprechen wir), den ein Modell erhalten soll,
gibt es nicht mehr - schon seit ca. 10 Jahren.
Wer es geauer haben will, es klagte damals die Fa. Opel, deshalb spricht man seither von der Lex Opel:
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, Az.: C-48/05 (Adam Opel AG/Autec AG), legt dar, dass eine Marke auf einem Spielzeug oder auf anderen verkleinerten Modellen von einem Dritten verwendet werden darf. Das Urteil wörtlich:
„Ist eine Marke u. a. für Kraftfahrzeuge eingetragen, stellt die Anbringung eines mit dieser Marke identischen Zeichens auf verkleinerten Modellen von Fahrzeugen der genannten Marke durch einen Dritten ohne die Erlaubnis des Inhabers der Marke, um diese Fahrzeuge originalgetreu nachzubilden, und die Vermarktung der Modelle keine Benutzung einer Angabe über ein Merkmal dieser Modelle im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 89/104 dar.”
Ihr könnt Euch wieder unserem eigentlichen und schönen Hobby widmen.
die Donnerbüchse