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ospizio

unregistriert

21

Mittwoch, 27. Januar 2016, 22:23

PM

Hallo Jürgen,

Wenn Du im Bennoforum jemandem ein PN oder PM schreibst,kommt unten bevor Du sie abschickst ja die beiden Zeilen:
Dort zwei Häckchen setzen.










Optionen


Lesebestätigung anfordern

Kopie der Nachricht speichern


Einfach anklicken,dann siehst Du,ob der Empfänger die Nachricht angeklickt hat und sie wird bei Dir gespeichert.

Gruss Wolfgang

Gerald

Gerald

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22

Mittwoch, 27. Januar 2016, 22:47

Wenn Du die Adresse hast, kannst Du einen Mahnbescheid senden. Neben einer Anzeige wegen Betrugs bestehen hier die besseren Chancen auf "Geld zurück" oder Erfüllung des Vertrages. Ausserdem frierst Du den Status Quo ein und kannst zudem Kosten und Zinsen geltend machen.
Liebe Grüsse,
gerald ehrlich

23

Mittwoch, 27. Januar 2016, 23:37

Leider habe ich nur den Namen und die Bankdaten. Ein anderer Spur 1er, der mit dem Verkäufer in telefonischem Kontakt stand, konnte mir noch die Postleitzahl mitteilen. Das ist leider alles. Aber wie gesagt, vielleicht kommt der Verkäufer ja doch noch zur Vernunft.


Herzlichen Gruß,
Jürgen

24

Donnerstag, 28. Januar 2016, 07:29

Wie kann man denn den über Spur1-Treff geführten Email-Verkehr abspeichern?


Hallo Jürgen,

wenn Du eine PN an jemanden schickst einfach zwei Kreuze machen bei

( ) Lesebestätigung anfordern
( ) Kopie der Nachricht speichern

Dann kannst Du jederzeit sehen, WAS Du geschrieben hast und WANN der Empfänger die PN gelesen hat.

Zu Deinem Problem:
Hast Du die Post-Adresse des Verkäufers? Dann würde ich einen Brief mit einer letzter Fristsetzung für die Lieferung ODER für die Rückerstattung des Kaufpreises abschicken. Keine Emotionen, Beleidigungen oder sonst was reinwurschteln. Ganz sachlich diese Frist setzen und darauf hinweisen, dass Du nach Verstreichen der Frist unmittelbar Anzeige bei der Polizei erstatten wirst. Ach ja, Einschreiben mit Rückschein. Kostet zwar Geld, aber dann kannst Du nachweisen, dass der Verkäufer den Schrieb auch erhalten hat.

Nach meiner Erfahrung (ich hatte schon 2 Fälle, die allerdings noch in meiner Zeit als H0-Bahner schon wieder ein paar Jahre zurückliegen) reicht die Ankündigung die Polizei einzuschalten bereits aus, sodass Du wenigstens Dein Geld zurück bekommst! 800 Euro sind viel Geld!

Ich wünsche Dir viel Glück, dass diese Geschichte doch noch gut ausgeht!!!

Edit: Oh sorry, da haben schon Kollegen geantwortet, habe ich erst jetzt gelesen ... :(

Viele Grüße,

Kalle

  • »Janimann« ist der Autor dieses Themas

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25

Donnerstag, 28. Januar 2016, 10:29

Hallo,
hier liegt der Verdacht auf Betrug nahe, und dann sollte nicht noch mehr Zeit "draufgehen". Zumal keine Adresse, und nur das Bankkonto vorhanden ist. Im Prinzip handelt es sich beim Kontoinhaber, falls wirklich Betrugsabsicht dahintersteht, wohl um ein "Armes Schwein", dass aus Unwissenheit für wenig Geld sein Konto dem mutmaßlichen Betrüger z.B. als Transferkonto zur Verfügung gestellt hat. Bringt neben dem Schadensersatz für geprellte Kunden, laut Tagespresse, mindestens ein halbes Jahr auf Bewährung.
Übrigens das mit dem Rückschein ist ein Mythos, der juristisch nicht zu halten ist. Einschreiben "einfach" reicht. Am besten persönliche Brief-Übergabe unter Zeugen. Nur so mal angemerkt! Gilt nur für D und die Länder, die das deutsche BGB in ihre Gesetzgebung eingebunden haben.
Gruß
Jan

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Janimann« (28. Januar 2016, 14:01)


26

Donnerstag, 28. Januar 2016, 10:33

Es kann ja auch ein leerer Umschlag Versand worden sein. Hier hilft dann nur die Übergabe des Schreibens durch einen Gerichtvollzieher, aber dafür sollte die Anschrift bekannt sein. Besser also über die Polizei gehen und Anzeige erstatten.
Gruß
Patronix

27

Donnerstag, 28. Januar 2016, 10:58

Bei Betrug (StGB § 263) muss immer Vorsatz dabei sein, was bewiesen werden muss und oft schwierig ist. Alleine ein "armes Schwein" sein und nicht liefern, genügt noch nicht, da es viele Ausflüchte geben kann.

Tipp: per Mail/PN zur Angabe der Adresse auffordern. Kommt er dem nicht nach, kann man daraus eine Betrugsabsicht ableiten.

Wenn Adresse bekannt: Einwurf-Einschreiben, z.B. für die erste Abmahnung, ist zu empfehlen (nicht abgeholte andere Einschreibenarten gelten als nicht zugestellt)

28

Donnerstag, 28. Januar 2016, 11:31

Hallo,
nachdem ich dem Verkäufer eine letzte Frist gesetzt hatte, kam der Schienenbus heute doch noch bei mir an. Es gibt zwar Probleme mit dem Licht und einem unangenehmen Brummen im Stand, aber ein neuer ESU-Decoder wird das wohl richten. Immerhin habe ich daraus gelernt, dass man ohne Kenntnis der Anschrift des Verkäufers auch bei Transaktionen im Spur 1-Treff kein Geld überweisen sollte, weil man im Ernstfall nicht einmal einen Mahnbescheid erwirken kann.
Und für die vielen Ratschläge bedanke ich mich natürlich sehr herzlich.
Schöne Grüße,
Jürgen

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unregistriert

29

Donnerstag, 28. Januar 2016, 13:09

Kaufen und Verkaufen

Hallo Forum,
das die Ware nun doch noch angekommen ist, beruhigt etwas.
Das die Ware aber nicht in Ordnung ist geht schon mal gar nicht.
Obwohl die Ware angekommen ist, gehe ich davon aus, daß viele Mitglieder hier gerne wissen möchten wie denn der Mitgliedsname im Spur 1 Treff lautet , dieses darf wohl nicht bekannt gemacht werden, nehme ich an.
Sollte ich nochmal etwas kaufen, dann muss erst geliefert werden und dann wird gezahlt.

Gruß

Jürgen

30

Donnerstag, 28. Januar 2016, 13:19

Hallo Jürgen (reibahn),

möglichst zuerst den Fehler suchen (lassen), bevor ein neuer Decoder eingesetzt wird.
Eventuell ist der jetzige Decoder nicht sachgerecht eingebaut worden?
Schöne Grüße vom Oliver.

Moderationen sind immer als solche gekennzeichnet! (neu in 2019)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Oliver« (28. Januar 2016, 15:20)


  • »Janimann« ist der Autor dieses Themas

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31

Donnerstag, 28. Januar 2016, 13:58

Hallo Jürgen,
gut, dass der Schaden nun deutlich begrenzt ist. Also von einer mutmaßlichen Betrugsabsicht keine Rede mehr ist.
Bekannt ist, dass der Hübner-Dekoder tückisch ist, und das dem Verkäufer nicht unbedingt aufgefallen sein muss. Da kann ich meinem Vorschreiber nur zustimmen, dass hier erst der Dekoder, einschl. aller Anschlüsse und Funktionen und zum Thema Masseschluss geprüft werden muss.
Und falls es dann noch Probleme gibt: Es sind ein paar Volljuristen und durch Erfahrung Kluge hier im Forum unterwegs.
Tschüß
Jan

32

Donnerstag, 28. Januar 2016, 16:51

Hallo Jürgen,

die Vorredner haben darauf hingewiesen, dass der Betrieb beim Hübner VT/VB/VS zuweilen (wenn auch nicht tückisch) problembehaftet ist. Die Decoder in VB/VS sind keine Multiprotokolldecoder. Für den DCC-Betrieb gibt es Drahtbrücken bzw. ganze IC-Bausteine, die die serienmäßigen IC´s ersetzen müssen, wenn beide Protokolle (DCC + Motorola) am Gleis anliegen. Wenn mit der Intellibox gefahren wird, lassen sich einige "Lichtbesonderheiten" durch Verändern der Sonderoptionen in der IB beseitigen. Masseschlüsse und Decoderfehler sind davon natürlich ausgenommen.

Um weiterhelfen zu können, sollte bekannt sein:

Welcher Fehler in VT?
Welcher Fehler in VB/VS?
Welche Zentrale?
Welches dig. Protokoll?
Fahrstufenübereinstimmung?

Gruß aus dem Norden
Thomas

33

Freitag, 29. Januar 2016, 11:20

... und noch was Mechanisches: manchmal lösen sich die Kardanköpfe auf der Motorwelle. Also prüfen, ob beide Radsätze kraftschlüssig angetrieben werden ...