Hallo,
ich bitte um Nachsicht, wenn ich an dieser Stelle mal eine Frage stelle, die absolut nichts mit Fahrzeugen oder Technik der Spur 1 zu tun hat.
Namhafte Hersteller bieten seit Jahren ihre Produkt-Neuheiten eine Zeit lang zum günstigeren sogenannten Vorbestellpreis an. Von der ersten Ankündigung bis zur Auslieferung vergehen manchmal bis zu zwei Jahre. Nun meine Frage: Ist es dem Kaufinteressenten, der eine Vorbestellung getätigt hat, möglich, vom Kauf zurückzutreten, insbesondere dann, wenn nach über einem Jahr die vorbestellte Spur 1 - Lok immer noch nicht geliefert werden kann oder ein Mitbewerber ein ähnliches oder gleiches Fahrzeug schneller und preisgünstiger präsentieren kann? Ist ein Rücktritt von einer Vorbestellung grundsätzlich möglich oder ist der Käufer an den Vertrag gebunden, auch noch nach Jahren? Dazu habe ich in den AGBs der Hersteller und Händler keinen Hinweis gefunden. Das sogenannte Widerrufsrecht in den AGBs greift, wenn ich es richtig verstehe, erst nach Auslieferung der Ware.
Vielleicht kennt sich jemand in dieser Rechtslage aus. Vorab herzlichen Dank!
Viele Grüße
Walter