Hallo,
man könnte den Käufer ja schriftlich an den Nichtverkauf via Vertrag binden, bzw. bei einem Verkauf wg. z.B. "Finanziellen Notstand" nur an den Hersteller zurück.
Ich hätte mit so einer Regelung kein Problem. Denn wenn ich ein Handmuster erwerbe, dann ja gerade wegen seiner Einzigartigkeit und nicht weil ich es in ein paar Jahren als Rarität via Ebay mit Gewinn verkaufen will.
Aber Rainer, ich gebe Dir recht, wenn Du genau auf solche Leute anspielst. Denn jeder Hersteller hat einen Ruf zu verlieren.
Nur der Nichtverkauf, steigert mein Interesse an einer BR58 oder45 als Handmuster noch mehr. Leider will man immer haben, was man nicht bekommt und nie haben was man bekommen kann.
Gruß
Marc