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1

Sonntag, 15. April 2012, 20:33

Ebay:BENECKEN V 221 105-2 BD Hamburg

Hallo liebe Modellbahn-Freunde ich bin neu hier.

Ich wohne auf der schönen Insel Rügen und möchte mir eine Spur 1 Anlage im Garten aufbauen.

Ich habe mir am 15 März diese Lok gekauft.

Leider kam die Lok defekt bei mir an,war schlecht eingepackt.

Der Verkäufer will sie nicht zurück nehmen.

Meine Frage an Euch,ist so etwas Euch auch schon mal passiert

und ist das überhaupt ein seltenes Modell vom Kleinserienhersteller Benecken?

Ich bedanke mich im voraus für Eure Antworten.

Gruß Ralf

Ebay Nr: 220969240225

http://www.ebay.de/itm/220969240225?ssPa…984.m1439.l2649


















2

Sonntag, 15. April 2012, 21:16

Hallo Ralf,

schade um die schöne Lok, das sind sicher Dinge die leider immer wieder passieren, hast Du bei Ebay gekauft und per PayPal gezahlt, dann hast Du einen Käuferschutz, sonst sieht es schlecht aus. Die Lok ist so selten nicht, und die Firma Benecken gibt es noch. Herr Benecken wird Dir die Lok auch sicher Reparieren, nimm mal Kontackt zu ihm auf. Grüße Peter Hornschu
Peter

3

Sonntag, 15. April 2012, 21:31

Hallo Ralf,

erstmal mein Beileid zu dem Trümmerhaufen. Da muss mit dem Paket ja Fussball gespielt worden sein...

Was ich sagen kann ist, dass es sich wohl schon um eine Benecken 221 handelt, da meine die gleiche Betriebsnummer mit den gleichen zu großen Zahlen hat :wacko:

Wie schlecht die Lok verpackt war, schreibst du nicht. Hatte das Paket äusserlich Beschädigungen oder war es einwandfrei? Wenn einwandfrei, würde ich sagen hat der Verkäufer die Lok wohl mangelhaft verpackt. Ob du ihn darüber allerdings zu packen bekommst, kann ich nicht beurteilen, da ich kein Jurist bin. Blein trotzdem dran und sei hartnäckig!

Ich habe mein Benecken 221 auch in der Bucht ersteigert und sie als Trümmerhaufen bekommen. Zum Glück alles Dinge die ich kleben oder zurückbiegen konnte. Der Fall war aber offensichtlich, da der Verkäufer die Lok in einer Holzkiste verschickt hatte, wo die Lok nahezu saugend rein passte und die Kiste aussen mit Luftpolsterfolie gesichert :thumbsup: Tja, rate mal was heil angekommen ist die Lok oder die Kiste...
Ich habe mich seinerzeit gegen die Rücksendung entschieden und micht mit dem Verkäufer auf einen ordentlichen Preisnachlass geeinigt. Er hatte aber aufgrund meiner Bilder auch keine Argumente, dass seine Verpackungsmethode in Ordnung war.

Viele Grüße und viel Glück


Martin

4

Sonntag, 15. April 2012, 23:11

Hallo Ralf,

da die Auktion mittels direkter Überweisung abgewickelt wurde, kann der Verkäufer (aktuell leider noch) nicht belangt werden. Wenn der Verkäufer mauert - so wie anscheinend in deinem Fall - bleibt der Käufer auf dem Schaden sitzen. Da hilft nur eine entsprechend negative, aber sachliche Verkäufer-Bewertung. Es soll ja Verkäufer geben, die in solchen Fällen gleich mit dem Anwalt drohen.

Aber evtl. kann ja der Hersteller noch bei der Schadensmilderung helfen. Ich drücke beide Daumen.

Inwieweit dieses zum Glück sehr seltene Verkäufer-Verhalten mit der neuen "Bezahlungssystematik" ab Sommer besser wird bleibt abzuwarten. Aber das ist ein anderer Thread.

Also toi, toi, toi für den Kontakt zum Hersteller.

Grüße
Stefan

5

Montag, 16. April 2012, 10:16

Hallo Ralf,

Beschädigungen sind ein unangenehmes Thema bei Ebay und nicht immer sind die Verkäufer die Schuldigen. Mich hat es auch schon trotz bester Verpackung in Chips mit dem Hübner Magirus erwischt. Manche Modellbahnartikel eignen sich halt nur sehr bedingt zum Transport. Und ich habe noch keinen Käufer, auch von hochpreisigen Artikeln, erlebt, der mich gebeten hat, auf seine Kosten eine grössere Verpackung mit einem entsprechenden Versandaufgeld zu verwenden.

Mal davon abgesehen, schreibst Du oben, dass Du eine Gartenanlage planst. Der Verkäufer schreibt in seinem Artikeltext, dass die Lok nicht fuer einen Betrieb im Freien verwendet werden darf. Vielleicht bahnt sich sonst schon der naechste Schaden an.

Viel Erfolg

Joerg
Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit. - Soeren Kierkegaard

6

Montag, 16. April 2012, 11:39

Hallo zusammen. In der Artikelbeschreibung bei eBay sieht man das die Schürze der Lok schonmal repariert wurde. Ich selbst hab auch schonmal eine Benecken 200 verschickt. Als sie ankam waren die Führerstände herausgebrochen und die Scheiben flogen im Paket hin und her. Bei Kesselbauer und manchmal auch bei Benecken ist Abholung die beste Alternative.

Gruß Micha
Mut zur lebensbejahenden Farben.

Grau ist mein Favorit.

In letzter Zeit sogar Chromeoxidgrün und, haltet euch fest.........

Kieselgrau/Orange und Orientrot.

Gruß vom Michael

7

Montag, 16. April 2012, 12:39

Hallo zusammen,

im Gegensatz zum gewerblichen Verkäufer, der selbst das Risiko des Versands tragen muss, ist beim Privatverkauf, auch über Ebay, das Risiko des Versandschadens auf Seiten des Käufers, außer es ist etwas anderes vereinbart.

Daher immer zweimal überlegen, was man sich da antut. Gerade bei geklebten Modellen ist das Risiko ziemlich groß, dass etwas kaputt geht oder sich Teile lösen.

Wer diesbzgl. sicher gehen will sollte nur bei Händlern kaufen, die müssen sich auch um Versandschäden kümmern. (da kann es halt andere Probleme geben :huh: )

Gruß Der Modelleisenbahner Matthias

8

Montag, 16. April 2012, 16:44

Hallo Matthias,

bist du sicher, dass ein privater Verkäufer solch einen Freibrief hat?
Ich kann es mir irgendwie nicht vorstellen, dass wenn ein privater Verkäufer einen Gegenstand nachweislich "stümperhaft" verpackt, also ein Transportschaden quasi vorprogrammiert ist, und das Paket kommt äusserlich unversehrt an aber der Inhalt ist ein Puzzle, dass er da komplett schadlos rauskommt?

Ein sichtbar beschädigtes Paket muss von mir sofort beim Paketdienstleister/zerstörer vor Übergabe/Unterschrift angezeigt werden, sonst gehe ich leer aus. Das wäre nachvollziehbar und davon habe ich m.W. schon gehört. Aber gilt das auch für nicht sichtbare Beschädigungen? Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Danke!


Gruss


Martin

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9

Montag, 16. April 2012, 17:42

Hallo,

grundsätzlich geht der Gefahrübergang bei Versand / Übergabe Paket vom Verkäufer auf den Transporteur über. Meistens ist das Paket / der Transport aber versichert. Diese Versicherung greift nur dann nicht, wenn die Ware nicht ausreichend gesichert oder verpackt war oder der Gegenstand sich nicht zu Transport für die Spedition geeignet war.

ausreichend gesichert oder verpackt = unsbestimmte Rechtsbegriffe im juristischen Sinne und bedürfen der allgemeinen sprachlichen Auslegung = alles menschenmögliche getan zu haben um einen Schaden am Gut abzuwenden

Ich würde im diesem Falle den Schaden von einem Fachkundigen beziffern lassen und direkt dem Transportunternehmen melden. Außerdem würde ich mir von Verkäufer schriftlich bestätigen lassen, das er alles getan hat um einen Schaden zu vermeiden.

Sollte der Verkäufer, möglicher weise fahrlässig oder gar grob fahrlässig für den Schaden verantwortlich sein, haftet natürlich auch nicht das Paketunternehmen. Dann ist dies ein Schadensfall nach BGB. Wobei es hier immer auf die Beweiskraft ankommt.

Ich hoffe auf für Dich auf ein noch gutes Ende!

Gruß

Marc
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Gab es mal von Bockholt in 2010.

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10

Montag, 16. April 2012, 17:58

Hallo Jörg Manns,

dem kann ich nicht zustimmen. Der Versender hat sich zu bemühen, daß seine Sendung vernünftig verpackt ist. Was soll er denn machen, wenn ich zusätzlich Geld zulegen will. Selbst ins Auto setzen und es mir vor die Haustür stellen? Und auch das ist nicht absolut sicher.

Das Problem liegt wohl auch woanders. Bei Sendungen von Märklin, Kiss oder KM1 habe ich bisher immer alles heile zugesendet bekommen. Ein Kleinstserienhersteller hat da wohl mehr Probleme, den Aufwand an Verpackung zu treiben. Und wenn ich etwas ohne OVP versende sollte ich mir ganz besonders Mühe geben.

Gruß
Meine Epochen sind die 4 und die 3, bei schönen Modellen greif' ich auch mal vorbei.
Meine Themen: Hochofenverkehr und Schmalspurbahn.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »torpedopfanne« (16. April 2012, 18:08)


11

Montag, 16. April 2012, 18:59

Hallo Martin,

natürlich stimmt es, dass bei "stümperhafter" Verpackung der Verkäufer eine Mitschuld trägt, aber dann geht es um Schadensersatz und der Käufer ist beim Privatverkauf, im Gegensatz zum gewerblichen Verkäufer, dann auch noch selbst beweispflichtig. Und dann muß geklärt werden, ob es der Logistiker war oder die Verpackung oder ... Das braucht kein Mensch, weil es meist ausgeht wie das Hornberger Schießen. OK, Ausnahmen wie das einfach gewickelte Zeitungspapier um eine V200 wären schon sehr eindeutig, aber alleine eine K+K Lok mit der einfachen Umverpackung zu versenden funktioniert, hatte ein Spur 1 Kollege letztens gehabt und es ist alles glatt gegangen. Wo ist da die Grenze?

Daher ist ein Regelwerk wichtig, wie es beispielsweise Amazon für Privatverkäufer hat, da wird auch der private Verkäufer von Amazon verpflichtet die Gewähr für den Versand zu übernehmen. Dann ist auch da ein Deckel drauf! :thumbup:

@speedyxp: Der Transporteur ist der Erfüllungsgehilfe des Käufers, das Risiko bleibt beim Käufer, denn er muß dem Transporteur den möglichen Transportschaden nachweisen.

Gruß Der Modelleisenbahner Matthias

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Modelleisenbahner« (16. April 2012, 19:04)


12

Montag, 16. April 2012, 20:01

schaden

hallo Spur 1er, der Versender dieser beschädigten Lok ist ebenfalls Spur 1er. Ich kenne Ihn persönlich. Ich habe von Ihm schon einiges gekauft, bzw, in anderer Richtung verkauft. Immer ohne Probleme. Was den Einwurf des außen oder innenfahrens betrifft, er hat eine Dachbodenbahn. Das heisst diese Lok ist außen nie gefahren worden, so meint er seine Aussage. Ich weiß nicht, ob er Mitglied dieses Forums ist, so dass er mitlesen und mit diskutieren könnte. Ich habe nur gute Erfahrungen mit Ihm gemacht. Er ist ein ganz normaler Arbeiter und kein Betrüger. Ich weiß wo er wohnt und kenne auch seine Anlage. Wer weiss wer hier falsch gehandelt hat bzw. wo etwas falsch hantiert wurde. Diese erfahrungen habe ich auch schon machen müssen.. mfg Blechmütze

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Blechmütze« (16. April 2012, 20:13)


Uwe Berndsen

unregistriert

13

Montag, 16. April 2012, 20:16

Ebay:Bennecken V221

Hallo die Runde,

leider ist es nicht so einfach (ich spreche aus Erfahrung).

Der Empfänger muß die Sendung beim Transporteur reklamieren, es wird eine Tatbestandsaufnahme gefertigt. Gleichzeitig setzt sich der Empfänger mit dem Versender in Verbindung und teilt ihm den Schaden mit. Der Transporteur nimmt die Sendung und das Verpackungsmaterial wieder mit und leitet es einer Prüfstelle zu (In meinem Fall DHL und die Prüfstelle in Saarbrücken). Diese begutachtet den Schaden und die Verpackungsart. Irgendwann ( in meinem Fall nach 17 Wochen unter Einschaltung eines Rechtsanwaltes) erhalten Versender und Empfänger eine Nachricht über das Ergebnis der Begutachtung. Entweder der Empfänger erhält eine Entschädigung vom Transporteur oder der Versender ist wegen mangelnder Verpackung für eine Entschädigung verantwortlich. Wichtig ist dabei eine Umgehende Reklamation beim Transporteur und Sicherstellung aller Verpackungsmaterialien. Anmerken möchte ich noch, dass in meinem Fall, ein Kinderfahrrad, auf dem Weg zur Prüfstelle noch erheblicher beschädigt wurde und dafür vom Transporteur die volle Entschädigung erhielt (nach 17 Wochen).

Fazit: Es ist erheblich einfacher wenn man in der Lage ist sich gütlich zu einigen.

MfG

Uwe Berndsen

14

Montag, 16. April 2012, 21:04

Ebay:BENECKEN V 221 105-2 BD Hamburg

Hallo Modellbahner vielen Dank für die zahlreichen Antworten .

Die Lok war in zwei Kartons verpackt,ein großer und in diesem ein kleiner mit der Lok.

Keiner der Kartons hat irgenwelche Schäden.

Meine liebe Postbotin war auch schon weg,da ja kein Schaden am Karton zu sehen ist.

Mein Nachbar,der auch Spur 1 Fan ist ,hat mit mir die Lok ausgepackt und war sehr erschrocken das schon beim auspacken die abgebrochenen Klein-Teile im kleinen Karton verstreut waren.

Die Lok war in dem kleinen Karton so schlecht verpackt ,das sie beim Transport hin und her rutschte.

Ich habe direkt Fotos von von der Lok und verpackung gemacht und dem Verkäufer von dem Zustand informiert.

Der Verkäufer schrieb mir ,ich bin gestern erst von einer Auslandsmontage zurück
gekehrt, dort war es mir
leider nicht möglich ins Internet zu gehen.
Ich
bedauere es, dass sie mit der Lok nicht zufrieden sind.
Zumahl ich
die Lok mit zwei anderen Spur 1 Kollegen begutachtet habe.
Und es
sind uns keine Mängel aufgefallen.
Senden Sie mir doch bitte Fotos
zu, damit ich den Schaden sehen kann.
Wir
werden schon eine Lösung finden.


Ich sendete ihm die Fotos und bekam diese Antwort:
ich habe die Bilder erhalten. Die Bilder , die ich auf
Ebay eingestellt habe , zeigen eindeutig die Lok ohne Defekte. Wie man
sehen kann ist der Führerstand 1 ohne Schäden, auch die Bremsschläuche
sind an der Lok.
Anhand meiner Bewertungen, sehen Sie ja wohl auch, dass ich keine
defekte Ware verschicke.
Und wie gesagt, ich habe 2 Spur 1 Kollegen die sich die Lok auch
angeschaut haben, da wir sie zusammen von einer Börse mitgebracht haben.
Ich habe eine Lok an Sie geschickt, ohne Schäden.
Somit kann ich diese auch nicht zurück nehmen.


1. habe ich eine lok ohne Schäden versendet ( siehe
Bilder Ebay )
2. Habe ich Zeugen dafür
3. Da Sie mich ja bereits
negativ bewertet haben hat sich der Fall erledigt
- eggiorbit




Ich werde noch weitere Fotos von der verpackungsart der Lok hier einstellen.

Ich wünsche Euch noch einen schönen Abend

Gruß Ralf

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Power« (16. April 2012, 21:11)


15

Montag, 16. April 2012, 22:33

Hallo Ralf,

eine sehr unerfreuliche Geschichte.

So abschließend, wie sich der Verkäufer hier geäußert hat, dürfte es wohl keinen Spielraum mehr für eine gütliche Einigung geben. Bleibt mithin nur die Überlegung bzgl. eines Gangs zum Kadi. Daß die Lok vor dem Transport keine Defekte hatte, ist ja kein Entlastungsbeweis dafür, daß der Verkäufer sie sachgemäß verpackt hat und deshalb die Transportgefahr auf den Spediteur übergegangen ist, so daß er selbst freigezeichnet ist.

Die vermeintlich beteiligten beiden anderen Spur1-Kollegen können offenbar allenfalls bezeugen, daß die Lok ohne Macken von der Börse nach Hause transportiert wurde; für weiteres stehen sie nach der Darstellung des Verkäufers gerade nicht als Zeugen zur Verfügung. Auch daraus läßt sich nicht entnehmen, daß der Verkäufer von jeglicher Haftung freigezeichnet wäre.

Dreh- und Angelpunkt ist mithin, ob die Verpackung den Rückschluß zuläßt, daß der Spediteur "Fußball" mit ihr gespielt hat und deshalb er verantwortlich ist oder der Verkäufer aufgrund ungeeigneter Verpackung den Schaden zu vertreten hat. Das wird letztlich wohl nur im Rahmen einer Inaugenscheinnahme auf der Grundlage der vorhandenen Verpackung, der gefertigten Fotos sowie der Zeugenaussage des beim Auspacken beteiligten Kollegen zu verifizieren sein.

Es stellt sich halt die Frage der Wirtschaftlichkeit, ob vor dem Hintergrund des Kaufpreises mindestens derselbe - wenn nicht sogar ein höherer - Betrag nochmals für eine streitige Auseinandersetzung ins Auge gefaßt werden muß. Diese "Schmerzgrenze" muß letztlich jeder für sich selbst entscheiden.

Es bleibt jedenfals ein besch... Gefühl, insbesondere wenn einem gleich am Anfang der Spur1-Aktivitäten derartiges widerfährt.

Viele Grüße

Stefan

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16

Dienstag, 17. April 2012, 11:54

Benecken 221

...mit der Bewertung hätte ich auch noch gewartet. Wie soll man so noch zusammen kommen.

Gruß
Meine Epochen sind die 4 und die 3, bei schönen Modellen greif' ich auch mal vorbei.
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17

Dienstag, 17. April 2012, 13:38

Ebay:BENECKEN V 221 105-2 BD Hamburg

Hallo Torpedopfanne der Verkäufer will sie nicht zurücknehmen und Ebay hat den Fall zugunsten des Verkäufers geschlossen.

Was bleibt mir dann noch übrig ,als andere Käufer für die Zukunft zu warnen.

Gruß Ralf

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18

Dienstag, 17. April 2012, 13:43

Ja, das verstehe ich.

Gruß
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Uwe Berndsen

unregistriert

19

Dienstag, 17. April 2012, 19:47

Ebvay: Bennecken V221

Hallo Torpedopfanne,

es ist natürlich von erheblichem Nachteil dass Du DHL nicht gleich kontaktiert hast. Es bleibt Dir nur der Versuch es nachträglich bei DHL zu melden und Deinen Nachbarn als Zeugen zu benennen. Der Versender ist im Irrtum wenn er glaubt dass die Bestätigung das die Lok vor dem verpacken 100% in Ordnung war genügt. Die Versandbedingungen der DHL besagen, dass eine Sendung so sicher verpackt werden muß, dass der Inhalt einen freien Fall aus 80 cm Höhe schadlos überstehen muß. Dem dürfte die Zeugenaussage Deines Nachbarn entgegenstehen. Vielleicht wäre eine Rechtsberatug angebracht evtl. über die "Verbraucherzentrale" des jeweiligen Wohnbereichs.

MfG

Uwe Berndsen

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20

Mittwoch, 18. April 2012, 12:26

BR 221 "Benecken" ???

Hallo Ralf "Power",

;siehabenpost;
Grüße aus MS
Dieter

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