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Berthold Benning

unregistriert

1

Freitag, 6. Oktober 2006, 09:03

Weichen mit lenkbarem Herzstück Patent ?

Hallo,
da ich neulich hier und auch anderswo auch schon mal geschrieben habe, dass ich Weichen mit lenkbarem Herzstück baue, habe ich eine Androhung bekommen, diese ja nicht verkaufen zu wollen, sonst bekäme ich Schwierigkeiten mit
einer Firma, die auch Weichen mit lenkbarem Herzstück baut.

Jetzt mal eine Frage hier im Forum: Gibt es da Patente im Spur1 Bereich ?
Ich habe da übrigens nichts nachgebaut, mein Antrieb unter der Platte über Achse mit Kurt Harders Flüsterantrieb weicht vollkommen vom Antrieb dieses Herstellers ab.

Sind die Hersteller im Spur1 - Bereich alle so verrückt, auch bei Kritik oft die Kritiker mundtot machen zu wollen?

Das ist nicht der erste Fall, dass ich von einem der Spur1 Hersteller bedroht worden bin, im Prinzip meine freie Meinungsäußerung einzuschränken.

Die Aufregung verstehe ich sowieso nicht, ich baue diese Weichen, weil es keine Alternative bezüglich der Radien gibt . (Innen 2,20m Außen 3,8m mit Radiusänderung hinter Herzstück auf 2,20m, nur so bekomme ich die Kurve bei Mindestradius 2,2m).

Natürlich hat jeder das Recht, bei Verletzung von Patentrechten, auf diesen Umstand hinzuweisen. Ich sehe hier keine Verletzung, da Eigenkonstruktion. und vom Anmahner völlig abweichend.

MfG.

Michael Schulz

unregistriert

2

Freitag, 6. Oktober 2006, 10:23

Re: Weichen mit lenkbarem Herzstück Patent ?

Hallo Herr Benning,
lassen Sie sich doch einfach die Patentnummer oder dass Patent selber zusenden.
Wenn die betreffende Firma dieses besitzt,dann kann sie ja mit Stolz dieses zeigen.
Glauben würde ich es erst nach Beweis der Patentrechte.Und das es Patente nur auf Spur I bezogen gibt glaube ich auch nicht.
Ich glaube es jedenfalls nicht,denn es gibt ja mehrere Hersteller die auch in anderen Spurweiten Weichen mit beweglichen Herzstücken anbieten.
Grüße aus Berlin, Michael Schulz

Moselteam

unregistriert

3

Freitag, 6. Oktober 2006, 10:39

Re: Weichen mit lenkbarem Herzstück Patent ?

hallo

im moment gibt es 2 hersteller mit verstellbahren herzstücken
das ist kesselbauer und proform
kann mir nicht vorstellen das einer ein patent darauf hat
übrigens hatte ich bei einer festanlage auch bewegliche herzstücke im
eigenbau verlegt es gab nichts besseres
die von kesselbauer gefallen mir nicht von der mechanik her
die von proform sind zwar robust aber schön sehen sie auch nicht aus
als herzsrückklotz
mfg moselteam

Claus-Peter Gehring

unregistriert

4

Freitag, 6. Oktober 2006, 10:49

Re: Weichen mit lenkbarem Herzstück Patent ?

Hallo Herr Benning, Hallo liebe Spur-1 Freunde,

also,

zuerst einmal sollten Sie sich ganz entspannt zurücklehnen und herzhaft über jegliche Drohungen lachen, das tut gut, schafft Selbstvertrauen und läßt uns die Sache mit dem nötigen Realismus betrachten.

Ich selbst habe vor einigen Jahren einmal das Markenrecht einer sehr großen deutschen Firma (keine Modelleisenbahn) unwissentlich verletzt, diese Firma beschäftigt eine eigene Rechtsabteilung, die sich den ganzen Tag um solche Fälle kümmert. Man schrieb mir einen Brief mit der Kopie des Markeneintrags beim Bundesamt für Patent- und Markenrecht und forderte mich auf mich mit einer Fristsetzung auf, meine Aktivitäten einzustellen, ich habe mich daran gehalten und der Fall war einfür alle Mal erledigt.

Zu Ihrem Fall:

Eine Weiche (egal welcher Radius) ist eine Zusammenrottung gelöteter, handelsüblicher Schienenprofile, Sie haben nichts hergestellt, sondern nur handwerklich zusammengefügt, das ist nicht patentierbar. Wenn Sie z.B. einen patentierten Schienenverbinder in Ihre Weiche einbauen ist das absolut ok, wenn Sie ihn korrekt beziehen, erst wenn sie diesen Schienenverbinder 1:1 nachbauen, verletzen Sie Patentrechte.

Zum Fall der Schnellfahrweiche:

Es gibt etliche Hersteller von Schnellfahrweichen mit beweglichen Herzstücken, eine Weiche mit beweglichem Herzstück ist zu allgemein beschrieben, um patentiert werden zu können. Wenn ein Hersteller z.B. eine besondere Hebeltechnik zur Verbindung von Antrieb, Zungen und Herzstück entwickelt, dann kann er sie zum Patent anmelden, die Patent-Ingenieure entscheiden dann nach eingehender Prüfung (3 Monate bis 1 Jahr), ob diese Hebeltechnik patentwürdig ist und ob sie nicht vieleicht schon einmal in einem anderen Zusammenhang angemeldet wurde, erst dann wird das Patent erteilt.

Wenn Sie nun technisch einen anderen Weg gehen, z.B. 2 Antriebe (einen für die Zungen und einen für das Herzstück), dann berühren Sie das Patent des anderen Herstellers nicht und erzielen das gleiche Ergebnis, nämlich eine Weiche mit bewegtem Herzstück.

Übrigens:
Lassen Sie sich von solchen Drohungen nicht ins Bockshorn jagen, die Entwicklung einer patentreifen Konstruktion kann sehr teuer werden, außerdem können die wenigsten Konstrukteure den Patentantrag richtig formulieren, dafür benötigt man einen Patentanwalt (schließlich will man mit dem Patent ja später auch Geld verdienen), um diese Kosten jemals gewinnbringend zu nutzen, wird man sehr sehr viele Weichen mit beweglichen Herzstücken bauen und teuer anbieten müssen... (ob die dann auch in Massen verkauft werden, bleibt fraglich...)

Fazit:
Wenn Sie nachmals solch eine Drohung erhalten und glauben, daß derjenige Sie nur einschüchtern möchte: Solange Sie keine Konstruktion kopieren, können Sie beliebige Skulpturen aus handelsüblichen Materialien zusammenfügen und gewerblich verkaufen, alle Handwerksbetriebe machen das jeden Tag.
Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie nicht doch ein Patent oder eine Marke verletzen, dann lassen Sie sich von demjenigen, der Sie da bedroht, die Patentnummer seiner Entwicklung geben, dann können Sie die Unterlagen beim Bundespatentamt erhalten und sofort nachlesen (meistens auch mit Zeichnungen), was Sie NICHT machen dürfen. Außerdem können Sie auf diese Weise Bluffer sofort enttarnen.

Also, nicht vergessen: Erst mal zurücklehnen und entspannen, dann lachen......

Beste Grüße

Claus-Peter Gehring zwinker

Lehmann

unregistriert

5

Freitag, 6. Oktober 2006, 10:55

Re: Weichen mit lenkbarem Herzstück Patent ?

Guten Morgen Hr. Benning

Bauen Sie Ihre Weichen - kein Gericht der Welt wird Sie deswegen belangen können.
Allein die Tatsache dass Sie im Maßstab 1:32 Modelle bauen - so ergibt sich einfach - aufs Modell bezogen - eine gewisse "Gleichheit" mit anderen Produkten von anderen Modellbauern - denn wir haben halt Vorbilder und diese bringen wir ins Modell. (Somit sind schon mal gewisse Abmessungen bis auf marginale Unterschiede im Modell bei allen Herstellern gleich).
Und wenn Ihr Weichenherz beweglich und nur eine Nuance vom Antrieb her anders arbeitet als irgendwelche Weichenherzen auf diesem Planeten - so kann Ihnen dieses niemals wer streitig machen.
Übrigends gibt es Dinge welche gesellschaftlich von elementarem Wert sind - diese können Sie gar nicht patentieren lassen.
Mit Produkten ist das so eine Sache - gewisse Produktionsverfahren können Sie patentieren lassen - aber bei Produkten selbst ist das fast nicht möglich.
(Das sagte mir mein Patentanwalt anlässlich einer Sitzung am 1. Septemebr 2005). Ob allerdings bewegliche Weichenherzen dazu gehören - die Art wie Sie diese erzeugen vielleicht - aber auch nur wenn Sie wirtschaftlichen Ertrag damit anstreben. Für Ihren Privatgebrauch können Sie Weichen mit beweglichen Herzstücken und rosa Mascherl an beiden Enden produzieren.
Wenn man durchs Web stöbert findet man weltweit gesehen ca 10 "Weichenbauer"
Amerika und England hat da ganz nette "Spezies".
Ich bin ebenfalls ein "Weichenschnitzer" ich habe mir meine Schienenstühle und sogar eine Schwelle konstruiert und produziert mit denen baue ich herrliche Schienenstücke. Bewegliche Weichenherzen habe ich allerdings nicht.
Was das Vermarkten anbelangt - lediglich das Finanzamt kann Ihnen da ein Scherzchen wegnehmen weil es ja immer um Soll und Haben geht.
Und eine gewisse Summe dürfen Sie jährlich nicht überschreiten doch wenn auch diese Parameter Sie erfüllen - na denn los, die Spur1-Welt wartet.
Also Herr Benning - auf zum lustigen Bauen. Die Infrastruktur ist nun mal der Schienenstrang - auch für uns Modeller.
Ich wünsche Ihnen ein tolles Gelingen bei Ihrem Vorhaben und lassen sie es uns wissen wie denn Ihre Weichen im Fahrbetrieb dann so funktionieren.

Gruß aus den Bergen

IG Spur 1 Module Rhein-Neckar

unregistriert

6

Freitag, 6. Oktober 2006, 10:56

Re: Weichen mit lenkbarem Herzstück Patent ?

Hallo Herr Benning,

unter "Modellbau" versteht man, das Vorbild im Modell wiederzugeben. Und da es beim Vorbild Weichen mit beweglichem Herzstück gibt, kann die Nachbildung im verkleinerten Maßstab - selbst in gewerblicher Hinsicht - nicht untersagt werden. Probleme gibt es aber dann, wenn Sie Markenrechte (z.B. Mercedes usw.) bzw. tatsächlich existierende Patente verletzen oder spezielle Konstruktionsprinzipien eines Anderen (bzw. dieses Mailers) nachahmen. Aus Ihrer bisherigen Schilderung sind mir allerdings solche Verletzungen nicht ersichtlich.

Bei solchen Mailaktionen fallen mir zwei Hersteller mit jeweils recht farbigem Naturell ein, die beide auch mit Gleisbau zu tun haben, der Südlichere von denen sogar mit beweglichen Herzstücken. Diese Herzstücke sind ursprünglich für den rauen Gartenbahnbetrieb konzipiert worden und ähneln dem Vorbild nur vom Prinzip und nicht von der Detaillierung und modellgetreuen Umsetzung her.

Grüße aus Mannheim
Andreas Besthorn





Wilfried Schneider

unregistriert

7

Freitag, 6. Oktober 2006, 11:47

Re: Weichen mit lenkbarem Herzstück Patent ?

Hallo Herr Benning,

bitte "Ross und Reiter" nennen !
Dann wird dieser Hersteller an seinem zukünftigen Spur1- Umsatz schon merken, ob er sich Luftdrohungen leisten kann.

Solidarische Grüße aus dem Ruhrpott ! W. Schneider

Berthold Benning

unregistriert

8

Freitag, 6. Oktober 2006, 12:40

Re: Weichen mit lenkbarem Herzstück Patent ?

Hallo Herr Schneider,
die Mail stammt von Proform, damit nicht andere verdächtigt werden.
Und das, obwohl ich wirklich nie erklärt habe, Weichen zu verkaufen, ich bin froh, wenn ich diese für meinen Bedarf fertig habe.

MfG.

Oliver Kirschbaum

unregistriert

9

Freitag, 6. Oktober 2006, 12:59

Re: Weichen mit lenkbarem Herzstück Patent ?

Da kann man nur hoffen, daß PROFORM hier auch mitliest,da ist ja wohl eine dicke Entschuldigung nötig!(kopfschüttelnd)
Schöne Grüße aus dem Ruhrgebiet sendet: Oliver Kirschbaum

Alexander Brodbeck

unregistriert

10

Freitag, 6. Oktober 2006, 13:40

Re: Weichen mit lenkbarem Herzstück Patent ?

Hallo,

unter http://depatisnet.dpma.de/ kann man schauen was es an Patenten gibt.
Links oben auf Recherche klicken, dann Einsteiger, und unter Titel Weiche eingeben. Und schauen was kommt. Einfach ausprobieren und Suchen.

Gruß

Alexander Brodbeck

M. Krech

unregistriert

11

Freitag, 6. Oktober 2006, 13:54

Gibt es dort, nur nicht von Proform, sondern für

die Firma Elektro-Thermit GmbH in Berlin vom 8.1.1970 über 'Weiche oder
Kreuzung mit beweglicher Herzstückspitze'.

Hochinteressant!

Ist man sich bei Proform sicher, nicht selbst ein Patent verletzt zu haben?
Mit was für Herstellern haben wir es im Spur 1 Sektor eigentlich zu tun?

Mannomann,

M. Krech

Oliver Kirschbaum

unregistriert

12

Freitag, 6. Oktober 2006, 14:03

gefunden!

Na so was! Jetzt die Frage an Herrn Benning:
Setzen Sie auch Stahl/Beton/Teflon bei der Längsträgerverbindung ein... smile-orangezwinker
Spaß beiseite, das bezieht sich auf den Maßstab 1zu1, und wenn Herr Benning nicht gerade im Wittener DB-Weichenwerk werkelt...sehe ich da gar kein Problem.

Michael Staiger

unregistriert

13

Samstag, 7. Oktober 2006, 01:40

Re: Weichen mit lenkbarem Herzstück Patent ?

Hallo Herr Benning,

es wird immer Leute geben, die ihre (Verkaufs-) Probleme gern auf irgendwelche "Kopierer" schieben.
Diese Drohung scheint mir der Beleg, daß der Herr glaubt, die beweglichen Herzstücke erfunden zu haben - glücklicherweise habe ich die Weichen meiner BRIO-Bahn mit den vor 45 Jahren aus Streichhölzern selbstgebauten beweglichen Herzstücken nicht mehr, sonst könnte er mich auch noch bedrohen.

Lassen Sie sich blos nicht in´s Bockshorn jagen

Gruß aus Reutlingen
Michael Staiger

Lokführer-Lukas Lokführer-Lukas

unregistriert

14

Samstag, 7. Oktober 2006, 12:46

Re: Weichen mit lenkbarem Herzstück Patent ?



Das lenkbare Herzstück hat meines Wissens die echte Bahn erfunden und keine Firma aus der Schweiz...

Und nachdem Sie nichts nachbauen sondern selbst konstruieren... was solls?

Schönes Wochenende
und nur nicht in der Kreativität einschränken lassen!

H Zeisler

K.Probst

unregistriert

15

Sonntag, 8. Oktober 2006, 12:59

Re: Weichen mit lenkbarem Herzstück Patent ?

Hallo Herr Benning.
Habe Ihnen soeben eine eMail geschrieben.
Sie können für sich selber so viele Weichen mit beweglichem Herzen bauen wie Sie wollen. Sie bekommen von Proform sogar Unterstützung dafür.Wenn Sie unser System nachbauen, ist das sogar eine Ehre für uns.Es tut mir sogar leid ,dass Sie sich beroht fühlten. Ich beziehe mich nur auf das neue EU-Efta Gestetz für geistiges Eigentum, das Erfinder besser vor Plagiaten schützt.Siehe Fernostware die beschlagnahnt wird. Wir bauen unser Schnellfahrsystem seit 20 Jahren, was wir auch beweisen können.
Ich wünsch weiterhin viel Spass beim Bauen.
Gruss K.Probst

Berthold Benning

unregistriert

16

Montag, 9. Oktober 2006, 22:18

Re: Weichen mit lenkbarem Herzstück Patent ?

Hallo Herr Probst,
der Antrieb ist eine Eigenkonstruktion und kein Nachbau, gemeinsam ist alleinig das bewegliche Herzstück.

MfG.

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