Hallo Herr Benning, Hallo liebe Spur-1 Freunde,
also,
zuerst einmal sollten Sie sich ganz entspannt zurücklehnen und herzhaft über jegliche Drohungen lachen, das tut gut, schafft Selbstvertrauen und läßt uns die Sache mit dem nötigen Realismus betrachten.
Ich selbst habe vor einigen Jahren einmal das Markenrecht einer sehr großen deutschen Firma (keine Modelleisenbahn) unwissentlich verletzt, diese Firma beschäftigt eine eigene Rechtsabteilung, die sich den ganzen Tag um solche Fälle kümmert. Man schrieb mir einen Brief mit der Kopie des Markeneintrags beim Bundesamt für Patent- und Markenrecht und forderte mich auf mich mit einer Fristsetzung auf, meine Aktivitäten einzustellen, ich habe mich daran gehalten und der Fall war einfür alle Mal erledigt.
Zu Ihrem Fall:
Eine Weiche (egal welcher Radius) ist eine Zusammenrottung gelöteter, handelsüblicher Schienenprofile, Sie haben nichts hergestellt, sondern nur handwerklich zusammengefügt, das ist nicht patentierbar. Wenn Sie z.B. einen patentierten Schienenverbinder in Ihre Weiche einbauen ist das absolut ok, wenn Sie ihn korrekt beziehen, erst wenn sie diesen Schienenverbinder 1:1 nachbauen, verletzen Sie Patentrechte.
Zum Fall der Schnellfahrweiche:
Es gibt etliche Hersteller von Schnellfahrweichen mit beweglichen Herzstücken, eine Weiche mit beweglichem Herzstück ist zu allgemein beschrieben, um patentiert werden zu können. Wenn ein Hersteller z.B. eine besondere Hebeltechnik zur Verbindung von Antrieb, Zungen und Herzstück entwickelt, dann kann er sie zum Patent anmelden, die Patent-Ingenieure entscheiden dann nach eingehender Prüfung (3 Monate bis 1 Jahr), ob diese Hebeltechnik patentwürdig ist und ob sie nicht vieleicht schon einmal in einem anderen Zusammenhang angemeldet wurde, erst dann wird das Patent erteilt.
Wenn Sie nun technisch einen anderen Weg gehen, z.B. 2 Antriebe (einen für die Zungen und einen für das Herzstück), dann berühren Sie das Patent des anderen Herstellers nicht und erzielen das gleiche Ergebnis, nämlich eine Weiche mit bewegtem Herzstück.
Übrigens:
Lassen Sie sich von solchen Drohungen nicht ins Bockshorn jagen, die Entwicklung einer patentreifen Konstruktion kann sehr teuer werden, außerdem können die wenigsten Konstrukteure den Patentantrag richtig formulieren, dafür benötigt man einen Patentanwalt (schließlich will man mit dem Patent ja später auch Geld verdienen), um diese Kosten jemals gewinnbringend zu nutzen, wird man sehr sehr viele Weichen mit beweglichen Herzstücken bauen und teuer anbieten müssen... (ob die dann auch in Massen verkauft werden, bleibt fraglich...)
Fazit:
Wenn Sie nachmals solch eine Drohung erhalten und glauben, daß derjenige Sie nur einschüchtern möchte: Solange Sie keine Konstruktion kopieren, können Sie beliebige Skulpturen aus handelsüblichen Materialien zusammenfügen und gewerblich verkaufen, alle Handwerksbetriebe machen das jeden Tag.
Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie nicht doch ein Patent oder eine Marke verletzen, dann lassen Sie sich von demjenigen, der Sie da bedroht, die Patentnummer seiner Entwicklung geben, dann können Sie die Unterlagen beim Bundespatentamt erhalten und sofort nachlesen (meistens auch mit Zeichnungen), was Sie NICHT machen dürfen. Außerdem können Sie auf diese Weise Bluffer sofort enttarnen.
Also, nicht vergessen: Erst mal zurücklehnen und entspannen, dann lachen......
Beste Grüße
Claus-Peter Gehring