Hallo,
Nach meinem Verständnis ist die Weitergabe der reinen Kundendaten erlaubt:
Ich zitiere Auszug aus dem Bundesdatenschutzgesetz:
§ 28 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für eigene Zwecke
(3) Die Übermittlung oder Nutzung für einen anderen Zweck ist auch zulässig:
1. soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen eines Dritten oder
2. zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur
Verfolgung von Straftaten erforderlich ist, oder
3. für Zwecke der Werbung, der Markt- und Meinungsforschung, wenn es sich um
listenmäßig oder sonst zusammengefasste Daten über Angehörige einer Personengruppe
handelt, die sich auf
a) eine Angabe über die Zugehörigkeit des Betroffenen zu dieser Personengruppe,
b) Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung,
c) Namen,
d) Titel,
e) akademische Grade,
f) Anschrift und
g) Geburtsjahr
beschränken
Ende Zitat
Also, wenn sich die reinen Daten wie obig darstellen, dann ist alles legal.
Allerdings wären weitergehende Informationen , wie z.B. Kaufsumme früherer Hübner Artikel usw... dann nicht mehr akzeptabel.
Problem ist hierbei aber auch, wie ist denn der Firmenübergang erfolgt. Bei einer Weiterführung der Firma Hübner von Märklin könnten die rechtlichen Rahmen wieder anders aussehen, da fehlt es wohl an Informationen!
Zu deutsch also reine Adressen zu einer Person dürfen weitergegeben werden!
Wer es nicht will, kann ja die Löschung seiner Daten beantragen.
MfG. Berthold
Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »bbenning« (22. Oktober 2007, 12:32)