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Martin Ahner

unregistriert

1

Mittwoch, 19. Oktober 2005, 20:01

wg. Urheberrecht

Hallo Forum,

Nach einigen Tagen innerer Sammlung sollte ich doch für meinen verbalen
Ausbruch wg. des Urheberrechts Abbitte leisten.

Ich habe in meinem Beruf viel mit Malware, Spyware, Spoofing, Keyloggern
usw. zu tun. Auf diese Weise werden täglich Benutzer ausspioniert, Kennworte
geknackt, Kontozugänge erschlichen und und großer wirtschaftlicher Schaden
angerichtet. Die Betreiber der immer wieder betroffenen Dienste ignorieren,
verharmlosen, oder -in selteneren Fällen- ersetzen stillschweigend den Schaden.
Blos keine Verunsicherung beim E-Commerce, Online-Banking, usw. Die Rechtsprechung
ignoriert sogar den unmittelbaren Augenschein. Die 4-stellige Pin kann nicht
geknackt werden, sagt der Anbieter? Dann kann sie auch nicht geknackt werden.
Ich habe hin und wieder mit den wenigen Beamten der Kriminalpolizei zu zun,
die sich in der 'Cybercrime' Szene auskennen. Fast allen geht bei so viel
Ignoranz der Hut hoch, der Rest hat resigniert.

Nur, wenn z.B. die Musikbranche das Herunterladen von Musik mit dem Stichwort
'Urheberrecht' unterbindet, werden die Gerichte aktiv und effektiv, und die Kripo
verdreht die Augen, wenn es mal wieder und ausschließlich um das Urheber-
recht geht und nicht etwa um die Sicherheit im Netz.

So wurde auch für mich das Wort 'Urheberrecht' zum roten Tuch, denn es ist
eigentlich für den 'E-Commerce' eine -gut geschützte- Marginalie. Die wahren
Gefahren lauern woanders und sind viel, viel größer.

Dies wenn schon nicht als Entschuldigung, so doch wenigstens als Erklärung
für mein Überkochen. Damit wandert meine Bahn erst mal wieder gut verpackt
auf die Bühne, mein Urlaub ist zu Ende. Vielleicht liest man sich später
mal wieder,

Martin Ahner

Olaf-Gunther-Beese

unregistriert

2

Mittwoch, 19. Oktober 2005, 20:29

Re: wg. Urheberrecht

Die 4-Stellige Pin ist ein Witz, Experten brauchen zum knacken einer 27-Stelligen Pin ca 1/2 Stunde. Damit ist die Pin für mich gestorben
Olaf

Michael

unregistriert

3

Mittwoch, 19. Oktober 2005, 23:49

Re: wg. Urheberrecht

Ah ja,
schade ist dann ja nur das nach dem 3. Fehlversuch meist der Zugang deaktiviert wird. Möchte mal erleben wie dann eine PIN geknackt wird.
Meine Spur 1 Artikel zahle ich auch weiterhin Online.
Gruß Michael

Axel Granel

unregistriert

4

Donnerstag, 20. Oktober 2005, 00:15

Re: wg. Urheberrecht

Hallo Michael,

bitte bedenke, ohne ins Detail gehen zu wollen, das zwar ein öffentlicher Geldautomat mit Verbindung zum Netz die Karte sperrt, aber ein manipulierter, ohne Verbindung zum Netz, zumindest feststellen kann, ob die PIN stimmt (erinnere Dich an die Automaten die im europäischen Ausland stehen) - und da kann man einfach alle 9999 probieren - der Weg zum nächsten Automaten MIT Verbindung zum Geldabheben ist dann irgendwie recht kurz...

mfg
Axel