Hallo Gerald,
Die Vorschriften welches wo und wieviel steht kann dir warscheinlich Michael Staiger nennen.
Ich als Lokführer mit 31 jähriger Praxis kann dir nur mit Praxisbeispielen weiterhelfen.
Also eine E150 bringt mit Ihren 6Motoren etwa 42 Tonnen Zugkraft auf die Schiene oder an den Zughaken.Eine E151 dagegen schon 45 Tonnen,eine 194 etwa 34 Tonnen..
Ein Regelzughaken hält etwa 45 Tonnen aus,das heisst wird die Zugkraft überschritten,besteht die Gefahr,dass er bricht.
Das kommt bei schweren Zügen öfters vor,wenn nach einer Haltbremsung das vollständige Auslösen des Wagenzuges,das mehrere Minuten brauchen kann, nicht abgewartet wird.
Ein grosses Problem ist dabei das Anfahren eines schweren Güterzuges in einer Steigung.Dieses wird in der Ausbildung geübt.
Die Lok wird mit der Luftzusatzbremse voll angebremst,Die Zugbremse wird gelöst,und kurz vor dem Rückwärtsrollen des Zuges werden 8 Stufen aufgeschaltet und die Zusatzbremse gelöst.Dies ist eine ruppige Anfahrweise und wird als Losreissen bezeichnet.Dabei kann es leicht zur Zugtrennung kommen.
Und wenn dahinter im Block ein Schneller kommt und die Zugleitung dir über Funk Druck macht hast du schnell die Arschkarte gezogen.
Die Anschrift an den Puffern erübrigt sich heutewohl,dass im Regelfall nur noch Puffer mit Ringfeder eingesetzt werden.Bei Museumsfahrzeugen ist das natürlich anders.
Auf der Geisslinger Steige besteht eine Begrenzung der Druckkraft für die Schiebelok,um Überpufferungen zu vermeiden und dass zum Beispiel ein leerer K-Wagen nicht aus dem Zugverband gedrückt wird.(Kam auch schon vielmal vor.
Bei der Einfahrt in Stuttgart Hauptbahnhof über die verwinkelte Weichenstrasse durfte nur mit einer E-Bremskraft von 7 Tonnen gebremst werden,damit es keine Überpufferungen gab.
Eine 151 bringt locker 15 Tonnen Bremskraft.
Gruss Wolfgang