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Klaus Oberdellmann

unregistriert

1

Mittwoch, 11. Dezember 2002, 15:11

Steigungen und Durchfahrtshöhen

Hallo Forum,
eine Frage an alle bezüglich Steigungestrecken und Durchfahrthöhen. Für die Planung einer neuen Spur 1 Anlage, ca 35 m², muß ich zwei Steigungen realisieren. Ist eine Durchfahrthöhe von 17 cm ausreichend, oder sollte man mehr vorsehen ? Welches ist eine gute Steigung in Prozent. Mein Gleisplanungsprogramm errechnet zur Zeit nach meinen Angaben für die erste Steigung 6,23 m Länge, 3% Steigung, Höhengewinn 19 cm und für die zweite Steigung 7,17 m Länge, 2.6 % Steigung, Höhengewinn 19 cm, also 2 cm mehr als von mir gewünscht. Kann man mit dieser Steigung leben wenn eine BR 23 von KISS oder 38 von Märklin mit 6 Umbaudreiachsern oder Abteilwagen, alle beleuchtet und mit Figuren ausgerüstet, da hinauf soll ? Zu berücksichtigen ist, das einige meiner Loks z.B. die 78 auf Haftreifenlose hintere Treibachsen umgebaut werden sollen, die 23 íst ja auch hinten unbereift. Eine V200 mit ca. 8 Erz III d - Wagen soll z.B. auch über diese Steigungen. Wer hat Erfahrungswerte mit solchen Steigungen und Zuglasten ?
Gruß Klaus Oberdellmann

Horst W. Bauer

unregistriert

2

Mittwoch, 11. Dezember 2002, 22:53

Re: Steigungen und Durchfahrtshöhen

Hallo, Herr Oberdellmann!
Eine genaue Berechnung der Rampen/Steigungen auf einer Anlage sei auf jeden Fall angeraten, damit der spätere Betrieb keinen Kummer macht. Eine Faustregel für eine bestimmte Länge und Neigung der Rampe gibt es nicht, allenfalls der Platz, der einem zur Verfügung steht, ist hier Richtschnur. Langer Rede, kurzer Sinn: wie berechne ich also eine Steigung/Rampe genau?

1. Neigungsverhältnis: n (‰) = h (mm) x 1000 : l (mm)

2. Durchfahrtshöhe: h (mm) = n (‰) x l (mm) : 1000

3. Rampenlänge: l (mm) = h (mm) x 1000 : n (‰)

Wenn die Rampe gar im verdeckten Anlagenteil liegt, sollte ein Wert von 20 ‰ nicht überschritten werden und zudem eine Überhöhung im Bogen berücksichtigt werden.
Was am Anfang für den bestehenden Fuhrpark bzgl. Lastgrenze noch ausreichen mag, dürfte bei der gesetzmäßigen Zunahme des Fuhrparks in der Regel schon nicht mehr ausreichen.
Bei der besagten 1. Steigung mit 6.230 mm Länge und 30 ‰ Steigung liegt die Durchfahrtshöhe bei 186,9 mm und bei der 2. Steigung mit 7.170 mm Länge und 26 ‰ Steigung liegt die Durchfahrtshöhe nur bei 186,42 mm. Beide Höhen reichen im Normalfall aus (Dampf-/Dieselloks); die längere Rampe wäre vorzuziehen.
Was welche Lok bei mit welchen Wagen auf Grund des Rollwiderstandes u.a. schaffen kann, ermittelt man am besten auf einer Testrampe.

Meint jedenfalls
mit freundlichen Grüßen
und allzeit Hp1
Horst W. Bauer

Bonmann

unregistriert

3

Donnerstag, 12. Dezember 2002, 00:43

Re: Steigungen und Durchfahrtshöhen

Hallo Herr Oberdellmann,
nach NEM 102 beträgt die Durchfahrthöhe in Spur 1 für Dampf/Dieselloks 150mm,für
E-Loks 165mm ab Schienenoberkante.Wenn das letztere Maß während der gesamten
Durchfahrt eingehalten wird, können auch Märklin-Tankwagen durchfahren, sonst
bleiben sie hängen, da sie nicht maßstäblich sind.
Ich habe auf meiner in einem Modellbahnclub in Duisburg betriebenen Privatanlage
von 60 qm u.a. eine Steigung von 3% (ig-modellbahnen.de, das Bild mit der Brücke). Die Steigung liegt in einem Tunnel (Radius 1020mm, denkbar ungünstige
Verhältnisse bezogen auf den Reibungsverlust).
Wenn Sie Interesse haben, können Sie gerne Testfahrten bei mir mit einer Ihrer
Problemloks machen. Wagen stehen genügend zur Verfügung. Eine V100 zieht ohne
Probleme 15 Wagen die Strecke hoch.
Mit freundlichen Grüßen
Bonmann