. . . zum Thema Pusher / Gebotsauslotung
aufgrund der Beschwerde von "waru15370" wegen Diffamierung beim Forenmaster :
1. Etwas weniger mi?verst?ndlich w?re vielleicht die Formulierung " . . . zum Thema Pusher und / oder Gebotsauslotung " gewesen - wie gesagt : "w?re", denn wie soll ich's denn formulieren, da? es JEDER m?glichen (Fehl-)Interpretation eines JEDEN Users standh?lt ? ? ?
Nicht au?er Acht gelassen werden sollte f?r die eigene Interpretation eines Textes auch die Interpunktion am Satzende : Fragezeichen oder Ausrufezeichen ? ? ? ?
2. Mit keiner Silbe habe ich "waru15370" des Pushens bezichtigt, woraus eine Diffamierung ableitbar w?re. Somit ist auch die geforderte Entschuldigung obsolet.
Sp?testens seit dem Posting von Michael Schulz ist auch klar, auf welcher Seite (gut oder b?se) waru15370 einzuordnen ist, denn die Gebotsabgabe von waru ist landl?ufig auch unter dem Begriff "Gebotsauslotung" bekannt. Ob wissentlich oder unwissentlich, mu? vorerst dahingestellt bleiben.
Eine Lesestunde im ebay-F 40 bringt diesbez?glich den n?tigen Durchblick.
Vielleicht ist es Michael Schulz mit seiner langj?hrigen und einschl?gigen Erfahrung mit mehreren Accounts anl??lich eines n?chsten Besuches / Gespr?ches m?glich, Herrn waru die etwas ungl?ckliche Abgabe seiner Gebote zu erl?utern.
3. Fakt ist und bleibt, da? der Verk?ufer mit seinem Angebot wegen seiner Kopierfreudigkeit in Text und Bild mit gr??ter Vorsicht zu genie?en ist.
Im zweiten Schritt gilt diese Vorsicht und kritische Aufmerksamkeit auch, wenn weitere Mitbieter unter die Lupe genommen werden.
4. Offensichtlich verkennt der eine oder andere User den Sinn und Zweck der ebay-Rubrik in diesem Forum :
Es geht nicht darum, hier ebay-Accounts an den Pranger zu stellen !
Ziel ist es in Anbetracht der t?glich neuen F?lle und dem Variantenreichtum der Betr?gereien auf ebay einzig und allein, sowohl Neulingen wie auch erfahrenen Usern Hinweise auf fragw?rdige Angebote zu geben.
Interessenten an einem Artikel sollen in ihren Sicherheitsma?nahmen sensibilisiert werden.
Dies gilt nicht nur w?hrend der Laufzeit eines Angebotes, sondern vor allem f?r den Abschlu? eines erfolgreich ersteigerten Artikels. So sollten vor allem bei fragw?rdigen Angeboten alle ! Register zur eigenen (Daten- wie auch finanziellen) Sicherheit gezogen werden.
Der Bachmann-Fall l??t mich allerdings zweifeln . . . . .
Ich w?nsche allen Lesern allzeit ein gl?ckliches H?ndchen bei ihren ebay-Aktionen
und einen sch?nen restlichen Vatertag
mfG
poison