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1

Freitag, 13. April 2007, 13:00

RE: Neues Urteil zu EBay

Hallo in die Runde,
ein bi?chen Sorgfalt bei der Erstellung von Angeboten sollte der Verk?ufer von hochpreisigen Angeboten schon walten lassen. Eine stete Information ?ber die eigenen laufenden Angebote geh?rt auch dazu. Nachher schreien und den Anwalt bem?hen, wenn die End-Gebotsh?he nicht stimmt, befremdet.
Gru? und gute Gesch?fte
Hubertus

2

Freitag, 13. April 2007, 13:17

RE: Neues Urteil zu EBay

Hallo!

Mich befremdet hier eher die indirekt gegeben Anleitung zum Betrug.

Um mich also bei einer Versteigerung abzusichern, aber auch Bietern den Einstieg schmackhaft zu machen, muss ich zuk?nftig nur einen Einstiegspreis von sagen wir mal 10 Euro setzen, gleichzeitig die 1000 Euro Lok f?r 900 Euro in einer Fachzeitschrift anbieten und wenn der Erl?s bei 1-2-3 zu gering ist, fechte ich den Vertrag wegen Irrtums an.

Super! Dieser Pr?zedenzfall zeigt wie man es machen muss, damit der Irrtum nachweisbar wird. Das ist wieder typisch deutsche Rechtsprechung.

Wenn ein Hersteller Murks liefert, ist dem kaum beizukommen, ausser man verzichtet auf den Kauf. Aber bei 1-2-3 Versteigerungen scheint man in einer anderen Welt zu hantieren. (weil virtuell?)

Erst das unsinnige Urteil wegen des Mindestgebots von 1 Euro als Belastung des K?ufers wegen Hehlerei, jetzt dieser Schmarrn.

Kopfsch?tteln und wundern sage ich nur noch

Gr?sse

Diesel

3

Freitag, 13. April 2007, 19:44

RE: Neues Urteil zu EBay

Hallo Diesel,das solch ein Urteil eine Anleitung zum Betrug sein soll, halte ich f?r zu weit hergeholt.
Wenn ich als Interessent ein Angebot sehe,bei dem der Startpreis nur 10% des realistischen Wertes betr?gt ,muss ich damit rechnen,da? das ein Irrtum ist. Haben Sie sich nocht nie geirrt?
Aber wenn ein K?ufer aus versehen des Verk?ufers einen Artikel zu einem viel zu geringen Preis ersteigert hat dann mu? man ja auf diesem zu geringen Preis bestehen.Was dann der Verk?ufer macht ist ja egal .Hauptsache "ich" habe das Schn?ppchen gemacht.
Mu? man denn immer das Negative in jedem Menschen sehen ?
Denn es ist ja m?glich das sich der Anbieter wirklich geirrt hat, oder?
Sicherlich h?tte auch Absicht dahinter stecken k?nnen,aber wenn man es nicht wei? sollte mann erst mal das M?gliche in Betracht ziehen.Wohl deshalb ist das Urteil zu gunsten des Verk?ufers ausgefallen.
Einen sch?nen Abend aus Berlin, Michael Schulz
Michael Schulz
Schulzmodellbahnen und IBT Batteriegroßhandel
Müggelseedamm 70
12587 Berlin-Friedrichshagen
030 56700837
schulzmodellbahnen@gmx.de
www.Schulzmodellbahnen.de

Auf eigenem Wunsch gelöscht

unregistriert

4

Freitag, 13. April 2007, 21:49

Hallo,

das Urteil folgt der normalen Rechtsprechung, wie es auch in der Welt au?erhalb von Eb?h gilt. Also keine Aufregung.

Gr?sse, J?rn.

Otti.65

unregistriert

5

Samstag, 14. April 2007, 12:12

RE: Urteil zu Ebay

Hallo,
dieser Verk?ufer hatte die letzte Zeit mehrere hochpreisige Loks drin. Bisher ist aber noch keine bewertet worden.
Laufzeit 1 Tag, keine Bilder, kein Text, keine Ahnung...ups..unterstelle ich jetzt mal..
Bei billigen Artikeln ist immer ein Bild dabei....
Schon sehr seltsam und auf Fragen keine Antworten. Abholung nicht m?glich....
Es ist ein Schelm..wer da schlimmes vermutet.....grins..
Gru?
Otmar

Paul Schuhmacher

unregistriert

6

Samstag, 14. April 2007, 12:36

RE: Urteil zu Ebay

Hallo J?rn , Railrunner und der Rest der Runde
So ganz ist das nicht die normale Rechtssprechung , aber das kennt man ja schon, darf jetzt auch Frau verhauen , steht ja im Koran 8o so lange ich Muselmane bin . X(
Mit diesem Urteil , das ja als Pr?zedenzfall gewertet werden kann , kann der Verk?ufer sich darauf , b.z.w. dessen Justiziar , berufen , sollte sein Preis den er erreichen wollte nicht erreicht werden . Es war ein Irrtum bei der Eingabe. Toll f?r den Verk?ufer.
Das Angebot ist ja schon suspekt da alle Sicherheiten ausgehebelt werden , also mit gr??ter Vorsicht zu genie?en .

Gru? und Hp1, der sich in Zukunft bei geboten bei eb?h erst im Sch?nfelder absichert .

Paul

poison4fakes

unregistriert

7

Samstag, 14. April 2007, 15:04

VK wbachmann

Hallo Forum :)

vorab: das Angebot dieses VK ist derma?en suspekt, da? ich ihn vorsichtshalber mal in den einschl?gigen F40-Themen gemeldet hab.

Wer sich mit diesem Gemischtwarenladen, der die ?bliche Zusammensetzung f?r angeworbene Verkaufsagenten aufweist, mal etwas n?her befa?t, wird feststellen:

- Gesamtverk?ufe der letzten 30 Tage : fast 20.000 Euro ! ! !

- Artikel aus seinem privaten Besitz gehen meist f?r 1,00 bis 10 Euro weg (Gesamterl?s < 100 ?)

- Artikel aus "Krankenhausbestand" , teilweise mehrfach vorhanden, im Bereich bis 100 Euro (w?re mal spannend, ob er daf?r Einkaufsbelege vorweisen kann)

- den gr??ten Brocken bringen aber Artikel, die vor allem durch den vertrauensf?rdernden Zusatz gl?nzen : "Nur Per vorkasse KEIN Treuhand nachnahme Abholung nicht m?glich da ich im Auftrag handle" (was ansich schon mal gegen die ebay-AGB verst??t und der Ausschlu? der Abholung auch rechtlich nicht zul?ssig ist)

- und von all diesen Artikeln gibt es bislang keine einzige Bewertung eines K?ufers, dem NICHT der feine Geruch eines eigenen Push-Accounts anhaftet . . . .

Falls ebay ihn nicht direkt sperren sollte, geb ich ihm noch 14 Tage, bis die ersten Roten eintrudeln . . .

8

Samstag, 14. April 2007, 15:41

RE: Neues Urteil zu EBay

Hallo,
1. auch wenn ich mich wiederhole: Ich mu? doch meine Angebote mit Sorgfalt erstellen sowie betreuen ansonsten zahle ich Lehrgeld!
2. Ein Startpreis von 1? ist nat?rlich ERSTMAL eine geb?hreng?nstige Angelegenheit, ich mu? dann aber m?glicherweise hinnehmen, unter der pers. Erwartung zu bleiben.
3. Die Kfz/Motorradpreise bei eBay brechen - wie Vieles bei eBay- weg (nach unten).
Gru?
Hubertus

9

Samstag, 14. April 2007, 15:45

RE: VK wbachmann

Hallo,
dieser Anbieter "wbachmann100" hie? in seinem ersten Leben bei eBay "wolfgangb101". Ist erstaunlich , was dieser bisher angeboten hat.
Gr Hubertus

Otti.65

unregistriert

10

Samstag, 14. April 2007, 23:08

RE: Neues Urteil zu EBay

Hallo,

ich sehe nichts verwerfliches daran, mit einem Startpreis von 1,00 ? zu beginnen.
Die Einstellkosten sind dadurch speziell bei teueren Artikeln wesentlich g?nstiger.
Klar ist dadurch das Risiko gr??er, das der erzielte Betrag nicht den Erwartungen entspricht.
Aber durch gute Fotos und einer richtigen Beschreibung kann man denke ich schon bessere Erfolge erzielen als mit einer 08/15 Beschreibung, ohne Fotos, keine Abholung und andere Nettigkeiten, ?ber die wir so diskutieren.
Sch?nen Abend noch.
Gru?
Otmar

11

Sonntag, 15. April 2007, 05:28

RE: Urteil zu Ebay

Hallo Railrunner,
eventuell haben Sie meinen Beitrag nicht so gesehen wie er gemeint war.Es ging ja darum ,dass ein Angebot ein Irrtum enthalten kann nicht zeingend mu?.
Das sollte man einkalkulieren.
Das bedeutet aber nicht,dass ein Startpreis von 1,-? immer ein Fehler sein muss.
Mich ?rgert nur dass jeder in allem immer nur das Negative sieht,aber selten das m?gliche Positive

Mit positivem Denken und entsprechender Vorsicht kommt halt man weiter.
Gr??e aus Berlin, Michael Schulz
Michael Schulz
Schulzmodellbahnen und IBT Batteriegroßhandel
Müggelseedamm 70
12587 Berlin-Friedrichshagen
030 56700837
schulzmodellbahnen@gmx.de
www.Schulzmodellbahnen.de