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Hemmschuh?
Hallo in die Runde,
ein Güterwagen mit Handbremse! wird an einem Ladegleis abgestellt. Das Ladegleis hat über eine Weiche eine direkte Zufahrt zum Hauptgleis. Muß der Wagen über einen Hemmschuh gesichert werden oder reicht die Handbremse?
Gruß Ralf
Eisenbahn-Modellbau in 1
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »baureihe50« (21. Dezember 2017, 08:39)
Besser wäre ein Entgleisungsschuh (siehe IG Spur 1-Module), noch besser eine Schutzweiche.
Gruß Rolf
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Rolf Saiger« (20. Dezember 2017, 16:11)
Weder noch ...,
... Gleissperre oder Schutzweiche!
Grüße Jürgen Stadelmann
Hallo Ralf,
der "Bremsschuh" heisst Hemmschuh, da der aber jederzeit weggenommen werden kann und die Handbremse an Güterwagen nicht verschließbar ist bräuchte es einen abgeschliessbaren Radvorleger
Radvorleger
Dieser lässt sich am Schienenkopf festklemmen und mit Vorhängeschloß abschliessen.
Gruß
Michael
Gruß aus Lichtenstein (Württ.)
Michael
Ein Radvorleger ist falsch! ...,
... am besten noch mit "Büroklammern" sichern, das ist ja keine "Spielzeugeisenbahn" - als Flankenschutzeinrichtung gelten nach den Fahrdienstvorschriften ausschließlich Schutzweichen, Gleissperren und Gleissperrsignale (FV § 21 (5)!
Grüße Jürgen Stadelmann
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »39 201« (20. Dezember 2017, 18:00)
die abschließbaren Radvorleger , sind meines Wissens rot , gewesen .
Der Schlüssel liegt beim Fahrdienstleiter oder Bahnhofsvorsteher .
Gruß
Günter
Günter, Großhettstedt, Ilmtal
Hallo,
habe ich das richtig verstanden?: So müsste es bei jeder Zufahrt, z.B. zum Güterschuppen bei einem Nebenbahn-Bahnhof, entweder eine Schutzweiche oder eine Gleissperre gegeben haben?
Gruß Ralf
Eisenbahn-Modellbau in 1
Eine Fahrstraße muss immer gesichert sein, damit es nicht zu Unfällen kommen kann. Egal ob auf der Hauptbahn, Nebenbahn, Kleinbahn oder Schmalspurbahn und egal in welcher Form. (Es gibt etliche!)
Gesichert heißt, dass kein Unbefugter (z.B. Kinder, Vollpfosten, Jäger und Sammler usw.) in der Lage sein darf dies unbeabsichtigt oder böswillig zu umgehen.
Ein Hemmschuh kann vergessen oder entfernt werden und ist daher nicht unbedingt geeignet einen Fahrweg zu sichern.
Üblicher sind da die erwähnten Schutzweichen oder Gleissperren. (Auch auf Nebenbahnen.)
Wenn es zu einem Unfall kommt, steht immer die Frage im Raum: Hat die Technik versagt oder war es menschliches Versagen.
Ich habe noch nie gehört, dass man die Schuld bei einem 3. unbeteiligten gesucht hat! (Den an den Anlagen spielenden Kindern oder dem besoffenen Vollpfosten der die Handbremse gelöst hat oder dem Eisenbahnandenkenjäger der den Hemmschuh entfernt bzw. mitgenommen hat)
Gruß
Joachim
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »JoachimW« (21. Dezember 2017, 19:43)