Sie sind nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Spur 1 Gemeinschaftsforum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

  • »Walter Wörz« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 49

Wohnort: Baden-Württemberg

Beruf: Rektor i. R.

  • Nachricht senden

1

Mittwoch, 19. Februar 2014, 18:26

Vorbestellung

Hallo,

ich bitte um Nachsicht, wenn ich an dieser Stelle mal eine Frage stelle, die absolut nichts mit Fahrzeugen oder Technik der Spur 1 zu tun hat.
Namhafte Hersteller bieten seit Jahren ihre Produkt-Neuheiten eine Zeit lang zum günstigeren sogenannten Vorbestellpreis an. Von der ersten Ankündigung bis zur Auslieferung vergehen manchmal bis zu zwei Jahre. Nun meine Frage: Ist es dem Kaufinteressenten, der eine Vorbestellung getätigt hat, möglich, vom Kauf zurückzutreten, insbesondere dann, wenn nach über einem Jahr die vorbestellte Spur 1 - Lok immer noch nicht geliefert werden kann oder ein Mitbewerber ein ähnliches oder gleiches Fahrzeug schneller und preisgünstiger präsentieren kann? Ist ein Rücktritt von einer Vorbestellung grundsätzlich möglich oder ist der Käufer an den Vertrag gebunden, auch noch nach Jahren? Dazu habe ich in den AGBs der Hersteller und Händler keinen Hinweis gefunden. Das sogenannte Widerrufsrecht in den AGBs greift, wenn ich es richtig verstehe, erst nach Auslieferung der Ware.
Vielleicht kennt sich jemand in dieser Rechtslage aus. Vorab herzlichen Dank!

Viele Grüße
Walter

2

Mittwoch, 19. Februar 2014, 18:37

Hallo,

zur genauen Rechtslage kann ich leider nichts beitragen. Aber zu diesem interessanten Thema wollte ich daran erinnern, dass es mal einen rührigen Spur 1-Hersteller gab, wo dieses Thema eben kein Thema war. Man konnte von einer Vorbestellung jederzeit und sogar ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Auch war es kein Problem die Vorbestellung einer Variante A auf die Variante B umzubestellen, weil man eben inzwischen zu der Erkenntnis gekommen ist, dass einem Variante B doch besser gefällt. Leider ging mit diesem Hersteller auch solche Kundenfreundlichkeit verloren. Da heutzutage ja fast nur noch die vorbestellten Stückzahlen produziert werden, ist eine solche Handlungsweise leider nicht mehr möglich - schade.

Viele Grüße
Hartmut

3

Mittwoch, 19. Februar 2014, 19:35

Hallo Walter,

dafür gibt es Online Anwälte die innerhalb kürzester Zeit eine Antwort zu den Fragen bringen.

Grundsätzlich gilt ein Vertrag für beide Seiten bindent. Eine Aufgündigung eines Vertrages sollte erst einmal in Beidseitigem Einverständnis versucht werden. Also nehm Kontakt mit dem Hersteller / Lieferanten auf und Frag einfach nach einer Auflösung dieses Vertrages. Wenn er zustimmt las Dir das Schriftlich bestätigen.
Ein seriöser Lieferant wird sich immer einverstanden erklären.
Eine Lösung des Vertrages kann aber auch erwirkt werden wenn kein Einverständnis vom Lieferanten erfolgt, z. B. wenn die Lieferzeiten so überschritten werden das es unzumutbar ist. Dazu must Du aber dem Lieferanten erst einmal eine angemessene Frist setzen. Bei einer Lieferzeit einer Lok von angegebenen 12 Monaten wären das z. B. 4 - 8 Wochen.
Bei einem für den Besteller individuell angefertigten Artikel, das trifft hier ja denke ich nicht zu da es immer Serien sind, wird es etwas schwieriger. Aber auch da gibt es unzumutbare Lieferzeiten.
Das ein Wettbewerber ein ähnliches Produkt günstiger und mit versprochen besserer Lieferzeit anbietet ist kein Rücktrittsrecht.

Also versuch es mit einer Einigung, ich denke das geht immer.

Ich habe einen ganz einfachen Trick nicht mehr in diese Situation zu kommen, nur noch vorbestellen wenn ich mir ganz sicher bin und die Lieferzeiten und Zusagen des Lieferanten seriös sind. Ansonsten kaufen bei Auslieferung. Ich habe noch nichts verpasst.

Grüße
Peter Hornschu
Peter

4

Mittwoch, 19. Februar 2014, 22:25

Hallo Walter,

es gibt einige Spur1-Händler übers Land verstreut, die noch bei der Auslieferung Vorbestellpreise bieten. So kann man dort kurz vor der Auslieferung noch sein Modell "Vorbestellen" oder nach Auslieferung erst anschauen und dann entscheiden.

Gruß
Michael
Gruß aus Lichtenstein (Württ.)

  • »speedyxp« ist ein verifizierter Benutzer

Beiträge: 771

Wohnort: Im Taunus

Beruf: in der Verwaltung und Organisation

  • Nachricht senden

5

Donnerstag, 20. Februar 2014, 06:12

vom Autor gelöscht
Modelbahner, Sammler und Bastler Spur1 und Z

Mein Avatar hätte ich gerne!

Gab es mal von Bockholt in 2010.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »speedyxp« (20. Februar 2014, 06:26)


Ähnliche Themen